Die Bauhandwerker und die 1. Kompagnie hatten auf dem
Brandplatz mit dem Löschen zu beginnen. Die übrigen Kompagnien
hatten sich auf ihre Sammelplätze zu begeben.
Die oberste Leitung hatte der Polizeivorstand oder dessen
Vertreter, unterstützt vom Baurat und den dazu abgeordneten
Magistratsräten.
Technische Anordnungen standen dem Baurat zu. Jeder
Kompagnie war ein Magistratsrat vorgesetzt.
Als Anhang zur Feuerlöschordnung waren sämtliche Lösch-
veräte aufgeführt.
An grossen Löschmaschinen waren damals vorhanden:
Im Bauhof 5 grosse fahrbare Löschmaschinen, darunter eine,
welche als Wasserzubringer benützt werden konnte, 1 Wasser-
zubringer auf Schleife mit eingeschobenen Rädern.
Im Spritzenhaus am Ölberg 1 fahrbare Löschmaschine.
Im Spritzenhaus am Jakobsplatz 1 fahrbare Löschmaschine.
Im Fünferhaus 1 fahrbare Löschmaschine.
Im Spritzenhaus am Wöhrderthor 1 grosse, fahrbare Lösch-
maschine,
Im Spritzenhaus am Thiergärtnerthor 1 grosse fahrbare
Löschmaschine,.
im Wöhrder Gemeindestadel 2 grosse fahrbare Lösch-
maschinen,
Im Spritzenhaus Gostenhof 1 grosse fahrbare Löschmaschine.
Nachdem die Ende 1843 bei dem hiesigen Rotgiesser Kärnlein
bestellte Saug- und Druckspritze (Zubringermaschine) bei der
Probe nicht entsprochen hatte und deshalb nicht angenommen
wurde, so ist die Anschaffung einer solchen Spritze erst 1845 erfolgt.
Am 24, Mai 1845 fand nämlich die Probe einer von Metz
in Heidelberg gelieferten Abprotzspritze zuerst im Hofe der
Eisenbahnbaukommission, und dann auf der Agnesbrücke statt.
Die Spritze war für den Bahnhof bestimmt und durch den Eisenbahn-
Alirektor Dürig bestellt. Herren vom Magistrat waren bei der Probe
zugegen, das Ergebniss war überraschend gut und am 30. Mai d. J.
beschloss der Magistrat, eine solche Spritze anzukaufen.
Die Spritze, bezeichnet mit „N. 2 Stadtspritze“ wurdeam 20. Sept,
4. J. geliefert und kostete einschliesslich 3 Saugschläuchen von 18 Fuss
und 4 hänfenen Druckschläuchen von 100 Fuss Länge 850 fl.
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