Der schwarze Mann.
Thüre führt, so daß der Mann von zwei Eingängen her
bedroht war.“ Sehr bedenklich für — Kaspar.
Vierzig Jahre später ergänzte Daumer weiter:
„Nun ist aber noch etwas sehr Intereffantes mitzuteilen, was
sich in den Akten nicht findet. Es ist mir nämlich aus Nürnberg
von guter Hand die Nachricht zugegangen, daß daselbst noch eine
Person lebt, welche bezeugen kann, daß der schwarze Mann ...
keine wahrheitslose Erfindung des Findlings gewesen ist. Diese
Person befindet sich auf der von der Pegnitz gebildeten Insel Schütt
(auf ebenderselben steht das Haus, in welchem ich mit Hauser wohnte,
und sich der Mordanfall ereignete), hinter dem sogenaunten Wildbade
8. 1700, ist die Aufschlägerswitwe Babette Binz, geb. Brunner, und
war zur Zeit des Attentates ein ungefähr neunjähriges Mädchen,
welches in mein Haus täglich den Milchbedarf brachte. Von diesem
Milchmädchen ist zwar in den Akten die Rede;i) dasselbe wurde
jedoch damals, was sehr zu bedauern ist, keiner näheren Berück—
sichtigung und Vernehmung gewürdigt. Jetzt hat sich diese Frau
gegen respektable Persönlichkeiten wiederholt und mit aller Bestimmt—
heit dahin geäußert, daß sie jenen dem Findling im Hause auf—
lanernden Mann mit Augen gesehen. Sie erblickte, wie sie in
meiner Wohnung, nachdem sie oben ihre Milch abgegeben, die Treppe
hinabstieg, hinter der Thüre des an der Treppe befindlichen Abtrittes
lalso doch nicht in der Holzkammer?) eine Figur mit schwarzem
Gesichte und einem blinkenden Beile () in der Hand,
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1) Man fragte nämlich 1829 im Zeugenverhör Daumers Mutter: „Der Vor—
fall läßt sich vollständig und wahrscheinlich nicht erklären, wenn man nicht Leute,
die entweder in dem Hause wohnen, oder wenigstens in demselben einen vertrauten
Zugang haben, entweder sich als Mitwisser oder wenigstens als unschuldige Teil—
nehmer denkt? Antwort: Ich habe selbst keine Magd, es kommen auch zu uns
nur vertraute Leute und diejenigen Personen, welche Viktualien bringen, namentlich
der Metzgerbursche, die Bäckermagd und das Milchmädchen, welch letztere jedoch
schon vieljährig unser Haus besuchen, von gutem Leumund sind und keinen An—
hang haben. In dem Vorderhause wohnt lediglich der Haubenstricker und seine
Familie, welche fämtlich sehr solid sind, so daß in Ansehung dieser Leute zur ge—
stellten Frage durchaus kein Bedenken geäußert werden könnte.“ Hätte man
daraufhin auch noch ein ungefähr neunjähriges Kind gerichtlich vernehmen sollen?