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Genmeinnützige Anstalten, Armenwesen und Wohltätigkeit
197
Die gesamten Ausgaben betrugen:
Auf den Bestand der Voriahre
Amtsführung
Wochen- und Vierteljahrsalmosen . ..
Unterstützungen mit Brot und Mittagskost
Vorübergehende Unterstützungen.
Pflege von Kranken.. ..
Pflege von Geisteskranken, Blinden usw.
Unterhaltung und Erziehung von Kindern . ..
Sorge für Armenwohnungen und Armenbeschäftigung
Beerdigung Armer. . ..
Unterstützungen für Schulunterricht.... .
Verwendungen aus den vom Armenpflegschaftsrat auszurichtenden
Stiftungen
1915 1914
Ab ä
2512 2969
96359 80783
548927 636060
175783 157 854
I19586 140473
162827 197464
261909 250 100
137693 142 385
109773 86844
11454 14361
202 370
.. 1312
insgesamt Ausgaben 1646337
Die Einnahmen betrugen:
Zinsen des Lokalarmenfonds ..
Für Armenzwecke verfügbare Nutzungen von Wohltätigkeitsstiftungen
Zinsanfall der vom Armenpflegschaftsrat auszurichtenden Wohltätig—
keitsstiftungen.
Durch Gesetz zugewiesene Einnahmen
Abgabe für Tanzmusiken..
Zuschuß der Kreiskasse für Mittelfranken zur Erziehung und zum Unter—
halt von Kindernrnr.. .
Außerordentliche Einnahmen:
a) Geschenke zur Verteilung (durchlaufend). .. 2076 1233
b) Bußen aus Vergleichen. 6 95 580
c) Für Neujahrsglückwunsch-Enthebungskarten . 4250 4298
Ersatzleistungenn. 4218818 276 066
Einnahmen aus Armenbeschäftigung: Beschäftigungsanstalt 4015
(6178) M, Feldbau 56 595 (21752) „. .. 60640
Wohnungs-, Beheizunas- usw. Anschläge der Hausmeister (durchlaufend) 3597
insgesamt Einnahmen . 385068 396 082
Hierzu: Deckung des Fehlbetrags durch die Stadthauptkasse 1261268 1332 400
Rechnungsabschluß in Einnahme und Ausgabe .1646336 1728 491
Der Voranschlag schloß ab mit 7717 493 1513 960
Mehrverbrauch. — 214531
Minderverbrauch. 71157 —
Boerichtsiahr 9. 15 (9.56) 0/0 der wirklichen
Die Deckung des Fehlbetrags erforderte im
Einnahmen an Gemeindeumlagen zu 13775 402 AM
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Hilfs- und Darlehenskasse. Der am 15. Januar 1914 in Nürnberg verstorbene
Privatier Jean Ehemann hat der Stadtgemeinde testamentarisch 10000 (GNennwert)
vermacht. Das Vermächtnis wurde mit Beschlüssen der städtischen Kollegien vom 6. und
17. Februar 1914 unter Anerkennung des Gemeinsinns des Erblassers angenommen und auf
Grund eines Gutachtens des Kämmerei-Ausschusses vom 25. März 1914 mit Beschlüssen der
gemeindlichen Kollegien vom 27. und 31. März 1914 der Armenpflege mit dem Anheimgeben