Gemeindevertretung und Verwaltung
bleiben, am 1. April 1919, Franz Wagener am 1. Juli 19019, Viktor Häubele in am l. Sep—
tember 1919, Wilhelm Fleischmann am 16. September 1919, der Oberbaurat Carl
Weber am 1. Okttober 1019.
Aufgabenkreis, Organisation. Am 2. Zuli 1919 hat der Staͤdtrat die Verwaltung
der Stadt übernommen. An diesem Tage fand auch die erste Stadtratssitzung statt. Der Stadt-
rat tritt alle 14 Tage am Mittwoch, nachmittags 3 Uhr, zu Vollsitzungen zusammen. Er hat
folgenden Wirkungskreis: Beschlußfassung über alle Angelegenheiten, welche die wirt—
schaftliche, finanzielle, soziale, geistige oder kulturelle Entwicklung der Stadt Nürnberg richtung-
gebend oder entscheidend berühren, also über alle Angelegenheiten von großer oder grund—
sätzlicher Bedeutung, im besonderen Aufstellung des Haushaltplanes, Aufnahme von An- und
Darlehen, Bewilligung von Anlehensmitteln oder von im Haushaltplan nicht vorgesehenen
Geldmitteln (Kämmereireserve usw.), dann über alle Angelegenheiten, die nach Vorschrift in
einer Gesamtsitzung behandelt werden müssen.
Zur Entlastung der Gesamtsitzungen des Stadtrats wurde gemäß Art. 102 Abs. 4 der
rrh. Gem. O. und Art. 30 Abs. 2 des Verw. Ger.“Ges. ein Verwaltungs- und Polizei—
senat gebildet, dessen Sitzungen regelmäßig jeden Dienstag und Freitag, vormittags 9 Uhr,
stattfinden. Ihm gehören als stimmberechtigte Mitglieder an: 1 Bürgermeister als Vorsitzender,
17 Stadträte, 1 berufsmäßiger Stadtrat. Außerdem ist jedes berufsmäßige Mitglied des Stadt—
rates, das im Senat ein Referat zu erstatten hat, stimmberechtigt in Gegenständen seines
Wirkungskreises. Die Zuständigkeit des Senats erstreckt sich: auf alle Polizeisachen,
Berwaltungssachen und Verwaltungsrechtssachen, in denen der Stadtrat als Bezirks- oder
Ortspolizeibehörde oder als zuständige Polizeibehörde, ferner als Bezirksverwaltungs- oder als
zuständige Verwaltungsbehörde Entscheidung zu treffen hat, auf Gemeinde- und Staatsbürger—
rechtssachen und ähnliche Angelegenheiten, sowie auf Wahlangelegenheiten, auf alle Ver—
waltungs- und gemeindlichen Angelegenheiten (einschließlich Schulwesen, Stiftungs-, Miet—
und Pachtsachen, Personal-, Kämmerei-, Militär- und Verkehrsangelegenheiten usw.) von
minderer Wichtigkeit und Bedeutung, auf alle dringlichen und minderwichtigen Angelegenheiten,
die zwar zum Wirkungskreis eines Hauptausschusses gehören, wegen deren aber die Einberufung
des Hauptausschusses nicht veranlaßt ist.
Weiter wurden gemaß Art. 100 rrh. Gem.O. gebildet der Altestenausschuß
mit dem 1. Bürgermeister — bei seiner Verhinderung dem 2. oder 3. Bürgermeister — als Vor—
sitzendem, 13 Stadträten und 1 berufsmäßigen Stadtrat als Mitgliedern. Er hat als Wir—
kungskreis die Vertretung des Stadtrats, Ehrungen, Repräsentations-, Organisations—
angelegenheiten, Fragen der allgemeinen Verwaltung (Kontrollrecht), alle Angelegenheiten
der Stadtratsmitglieder.
Außerdem wurden gemäß Art. 100 rrh. Gem. O. noch SFachhauptausschüsse
(Finanz- und Wirtschaftsausschuß, Bauausschuß, Werkausschuß, Wohlfahrtsausschuß, Schulaus-
schuß, Kommunalverbandsausschuß, Personalausschuß, Ausschuß für Kunst, Musik, Theater, wissen-
schaftliche Angelegenheiten) gebildet, die im allgemeinen, wie der Verwaltungs- und Polizei—
senat, im Sinne des Art. 102 Abs. 4 rrh. Gem.O. beschließende Ausschüsse, jedoch in den
dem Stadtratskollegium vorbehaltenen Angelegenheiten nur begutachtende Ausschüsse
sind. Gegen ablehnende Hauptausschußbeschlüsse kann das Stadtratskollegium nach Maßgabe
der Geschäftsordnung für den Stadtrat zur Entscheidung angerufen werden. Die Hauptaus—
schüsse treten nach Bedarf zusammen. Den Vorsitz führt ein Bürgermeister. Außerdem ge—
hören den Hauptausschüssen als Mitglieder an 17 Stadträte und jell berufsmäßiger Stadtrat.
Neben diesen Fach-Haupt-Ausschüssen wurden im Laufe des Berichtsjahres verschiedene
Fachunterausschüsse sowie Vollzugsausschüsse und Kommissionen,
jedoch in gegen früher verminderter Zahl, gebildet.