thumbs: Markgrafen-Büchlein

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lasse es eben nur als Vorbereitungsanstalt für diejenigen Berufs 
arten gelten, für die es ehemals gegründet worden ist. Dami 
aber die anderen Berufsarten nicht zu kurz kommen, z. RB. die 
die sich mit der Mathematik und der Naturwissenschaft als Hanpt 
fächern beschäftigen, gründe man für diese gleichfalls besonder: 
Gymnasien als Vorbereitungsanstalten. Jede Stadt, die ein humz 
nistisches Gymnasium hat, sollte auch ein Realgymnasium oder 
eine Oberrealschule haben, was ja nicht mit besonderen Kosten ver 
bunden wäre, wenn hiezu die bestehenden Realschulen ausgebauf 
werden. Bei solcher Teilung würde der Grundsatz „schiedlich: 
friedlich“ am besten durchgeführt; und würden diese Anstalts 
arten einander gleichgestellt, alsdann auch der andere Grundsatz: 
„Leben und leben lassen!“ Und was die Hauptsache ist: es 
wären Anstalten vorhanden, die der individuellen Veranlagung 
ler Schüler wie deren Berufswahl etwas mehr Rechnung trügen 
Was thun Altphilologen, Theologen, ‚Juristen und andere 
Stände mit den vielen speziellen Kenntnissen, die sie sich ehe 
mals — vielleicht anch unter Seufzen — aus Mathematik und 
neueren Sprachen aneignen mussten und doch im späteren Leber 
niemals verwerten können! Und umgekehrt, was thun Techniker, 
Naturwissenschaftler und andere verwandte Stände mit den spe 
ziellehn Kenntnissen aus den alten Klassikern. Darum trenne 
man nach dem Grundsatz: Jedem das Seine! 
Diese Trennung wird nicht etwa von Freunden des Rück- 
schrittes begrüsst, wie zu ihrer Verächtlichmachung hingestell 
wird, sondern von all denen, die eine gediegene Bildung — seis 
auf humanistischer oder sei’s auf realistischer Grundlage — auf- 
richtig wünschen. 
Ein weiteres Verdienst Georgs war, dass er gegen ds 
sroben Gowaltthätiykeiten des in jener Zeit noch ziemlich 
ingebändigten Adels einschritt. 
Ein v. Marschall warf sich damals öffentlich zum Hauptmanı 
einer Räuberbande auf, die, in Bauernkitteln verkleidet, sich an 
den Tannenzweigen auf ihren Mützen erkannten und den reisenden 
Kaufleuten nachstellten. Im Jalre 1529 geriet endlich Adam 
v, Wildenstein als Mitschuldiger dieser Bande zu Stadtsteinach 
in Gefangenschaft und gab noch ausserdem einen Kaspar von 
der Haid als Genossen an. 
Am buntesten trieb es Hans v. Feilitzsch, als Amtmann von 
Selb. Dieser erlaubte sich in seinem Amtsbezirke allerlei Gewalt 
thätigkeiten, bis er im Jahre 1534 seines Amtes entsetzt wurde 
Unter den zuletzt begangenen Missethaten wurde ihm vor allem 
zur Last gelegt, dass er einem Bürger von Eyer sein Weib 
entführte und den Pfayrer von Selb beohrfeigte. Seitens der 
hohen Verwandten wurden alle Rettungsmittel für den Ge 
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