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tigen Heer vor die Stadt rückte, bei Mögeldorf sein
Lager aufschlug und unbedingte Unterwerfung forderte,
da ließen sie gänzlich die Flügel sinken. Die Thore
konnten dem Herrscher nicht länger verschlossen bleiben
und sie sahen keinen andern Ausweg mehr, als sich
auf Gnade und Ungnade zu ergeben.
In strengster Ordnung rückte nun das kaiserliche
Heer in die Stadt und nahm die Thore und öffent—
lichen Gebäude in Besitz. Des andern Tages hielt
der Kaiser seinen Einzug mit großem Gefolge, unter
ihm auch die vertriebenen Räthe. Seine erste Handlung
war, daß er den Rebellenrath, absetzte, alle den Ge—
werben bewilligten Freiheiten aufhob, den ihm treu
ergebenen Patriziern wieder ihre alten Rechte verlieh
und sich sämmtlicher Aufwiegler versicherte. Und nun
begann das Gericht über den ungeheuren Frevel. Der
Kaiser war gewillt, unerbittliche Strenge obwalten zu
lassen, selbst die Fürbitten der vertriebenen Räthe und
ihre Vorstellung, daß nur Thorheit und nicht Bosheit
ihre strafbaren Schritte geleitet habe, konnten ihn kaum
zu milderen Maßregeln bewegen.
Sieben der Rädelsführer, unter ihnen Geisbart,
Pfauentritt und Gramlieb, wurden mit dem Schwert
hingerichtet, die übrigen mit Ruthen gepeitscht, an den
Pranger gestellt und auf ewig des Landes verwiesen.
Den abgefallenen Zünften wurde eine Strafe von
25 000 Pfund Hellern auferlegt und diese so pünktlich
eingetrieben, daß Kleider, Hausgeräthe und selbst das
Handwerkszeug weggenommen und verkauft wurden.
Hierauf ertheilte er der Stadt viel neue schätzbare
Privilegien und belohnte die Gewerbe der treugebliebenen
Messerer und Metzger auf eine der damaligen Zeit
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