Objekt: Die reichsstädtische Haushaltung Nürnbergs (2. Band)

726 Sechster Teil. ‚Ergebnisse und Entwicklung von 1377 bis 1794. 
Spätestens mit dem Jahre 1617 hört die Unterscheidung zwischen Grofsen 
und Kleinen Registern auf, da die Stadtrechnungen nun nicht mehr in 
Folianten abgeschrieben werden, und es infolgedessen überhaupt nur noch 
das giebt, was man bisher als das Kleine Register bezeichnet hatte. Diese 
Bände sind mit Ausnahme des Jahres 1632 von 1617 bis 1641 vollständig 
erhalten, eine Reihe, an die sich die Jahrgänge 1646 und 1648 ergänzend 
anschliefsen. Dann klafft eine gewaltige Lücke, welche durch die ver- 
einzelt dastehenden Jahrgänge 1660, 1669, 1670 und 1679 nur notdürftig 
ausgefüllt wird, bis seit dem Jahre 1689 die Rechnungen sich wieder 
Band um Band aneinander reihen, eine Kette bildend, die, nur durch die 
Jahre 1755 und 1770 unterbrochen, bis zu der Neugestaltung des Rech- 
nungswesens im Jahre 1795 fortläuft. 
In den Repertorien des Königlichen Kreisarchivs zu Nürnberg werden 
dem Sprachgebrauch des siebzehnten und achtzehnten Jahrhunderts gemäfs 
die Grofsen Register als Jahresregister und die Kleinen Register als 
Stadtrechnungen bezeichnet. Um Irrtümer zu vermeiden, müssen wir 
daher im folgenden davon absehen, die durch einen gemeinsamen Rechnungs- 
abschlufs zusammengefafsten Aufzeichnungen der öffentlichen Ausgaben 
und Einnahmen einer bestimmten Rechnungsperiode als Stadtrechnungen 
im landläufigen Sinne zu zitieren. Wir setzen dafür das Wort ein, 
das bis zum sechzehnten Jahrhundert in dieser Bedeutung gang und gäbe 
war, und reden von Registern, wo man nach sonst heut üblicher Rede- 
weise das Wort Stadtrechnung erwarten würde. 
Für die gesamte Entwicklung der Nürnberger Register nun war 
mafsgebend, dafs sie bis zuletzt bestimmt waren, die Grundlage der 
uns schon bekannten „Rechnung der Stadt“ zu bilden. Zwei Ver- 
änderungen, denen diese im Lauf der Zeit unterlag, sind daher auch für 
sie von Bedeutung geworden. Die eine davon betrifft den Rechnungs- 
termin. In der Epoche 1431 bis 1440 fand die Rechnungsprüfung, wie 
wir sahen, alljährlich unmittelbar vor der österlichen Neuwahl des Rates 
statt, und dieser Brauch ist auch bis zuletzt beibehalten worden. Im 
Jahre 1431 aber war er noch verhältnismäfsig jungen Datums; denn ein- 
geführt wurde er erst um die Wende des vierzehnten und fünfzehnten 
Jahrhunderts. Vorher setzte der Rat die Rechnungstermine ganz will- 
kürlich an, und die Folge davon ist, dafs die Zeiträume, welche die 
Register bis zum Jahre 1397 umfassen, von sehr ungleicher Länge sind. 
Das Register 1377 läuft z. B. vom 18. bis zum 12. Januar, schliefst also die 
Ausgaben und Einnahmen eines vollen Jahres in sich. Dasselbe scheint 
mit dem Register 1378 der Fall zu sein ‚ dessen Endtermin sich nicht 
genau feststellen läfst. Dagegen erstreckt sich das Register 1380 auf
	        
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