Besondere soziale Fürsorge und Wohlfahrtspflege
Dazu kommen noch die Kosten für Abgabe von Bekleidungs- und Wäschegegenständen, für
Krankenhilfe usw.
Neben der Gewährung von Pflegegeld, der Ubernahme von Anstaltskosten, der Festsetzung von
Unterhaltsbeiträgen seitens der Unterhaltspflichtigen, kommt dem Kinderfürsorgeausschuß auch die
Entscheidung über Fragen der Schul- und Berufsausbildung von Kindern und über die Verwendung
der hierfür bereitgestellten Mittel zu. Für Ausbildungszwecke sind 9484,27 RA aufgewendet worden.
Der Kinderfürsorgeausschuß hat in 49 Sitzungen 5422 Fälle behandelt, wovon 278 auf Schul—
und Berufsausbildungsfragen entfielen.
Hilfswerk für bedürftige Konfirmanden und Kommunikanten. Das Hilfswerk wurde auch im
Berichtsjahre von der „Nürnberger Nothilfe“ in Gemeinschaft mit dem Städtischen Wohlfahrtsamt
und in Verbindung mit der Geistlichkeit, den Lehrern, der Industrie und weiteren Wohlfahrts—
einrichtungen durchgeführt. Der Gesamtaufwand betrug 69174,21 R-A. Das Wohlfahrtsamt leistete
hierzu einen Zuschuß von 34 587,20 RAA. Von den gestellten 2035 Anträgen fanden 1983 Erledigung
durch Zuweisung von Beihilfen, und zwar wurden 649 Kindern die volle Bekleidung und 1217
Kindern Beihilfen in Naturalien und in 117 Fällen Barbeihilfen bewilligt. Die Kreisämter und
Nebenstellen des städtischen Wohlfahrtsamtes nahmen die Anträge entgegen.
Die Oberpostdirektion, die Reichsbahngesellschaft und die Siemens-Schuckert-Werke G. m. b. H.,
gewährten ihren Angestellten und Arbeitern selbst Beihilfen in beträchtlichem Umfange, die im obigen
dilfswerk nicht enthalten sind.
Krankenfürsorge. Die Versorgung der Hilfsbedürftigen mit ärztlicher Hilfe erfolgt entsprechend
eines mit dem Ärztlichen Bezirksverein Nürnberg und mit der Allgemeinen Ortskrankenkasse Nürnberg
abgeschlossenen Vertrages durch die Mitglieder der Krankenkassenabteilung des Ärztlichen Bezirksver—
eins Nürnberg. Es besteht freie Arzt- und Apothekenwahl. Für jeden Kranken wird eine bestimmte
Pauschalgebühr an den Ärztlichen Bezirksverein bezahlt. Die ärztliche Behandlung und die Heilmittel—
abgabe geschieht auf Grund eines vom Wohlfahrtsamt für den Kranken jeweils auf die Dauer eines
Kalendervierteljahres ausgestellten Berechtigungsscheines.
Es wurden 23073 Berechtigungsscheine abgegeben. Die Ausgabe für ärztliche Behandlung be—
rug 162 521,10 R-⸗A. Die Zahlung für Heilmittel an hiesige Apotheken 100 365,46 RA.
Laut Vertrag sind die Mitglieder des Zahnärztlichen Bezirksvereins für Mittel- und Ober—
franken, Nürnberg, E. V., verpflichtet, mit Berechtigungsscheinen des Bezirksfürsorgeverbandes ver—
sehene Fürsorgebedürftige zu behandeln. Es besteht freie Arztwahl. Vor Beginn einer Zahnbehandlung
ist grundsätzlich beim Bezirksfürsorgeverband Nürnberg Kostenvoranschlag mit genauer Angabe der
aotwendigen Einzelleistungen vorzulegen. Bleiben die Kosten für die notwendig werdenden Leistungen
unter 15 RoA, so ist Kostenvoranschlag nicht notwendig. Uber die Verwendung von Material zum
Zahnersatz gelten die Bestimmungen, wie sie im Vertrag der Allgemeinen Ortskrankenkasse Nürnberg
mit dem Zahnärztlichen Bezirksverein festgelegt sind. Die Bezahlung der Leistungen der Zahnärzte
erfolgt durch die Hauptkasse des Städtischen Wohlfahrtsamtes nach den Gebührensätzen, wie sie jeweils
wischen der Arbeitsgemeinschaft der Bayerischen Krankenkassenverbände und dem Landesverband
bayerischer Zahnärzte festgesetzt sind.
Auch die bei der Allgemeinen Ortskrankenkasse Nürnberg zugelassenen Mitglieder des Reichs—
oerbandes Deutscher Dentisten, Bezirk Mittelfranken, Sitz Nürnberg, übernehmen vertragsgemäß die
gewissenhafte Zahnbehandlung derjenigen Fürsorgebedürftigen, welche Berechtigungsschein des Be—
zirksffürsorgeverbandes Nürnberg vorweisen. Die Bezahlung der Leistungen erfolgt mit einem Abschlag
von 20 Prozent für operative Leistungen, ohne Abschlag für technische Leistungen, nach den Gebühren—
äätzen, wie sie jeweils zwischen der Arbeitsgemeinschaft der Bayerischen Krankenkassenverbände und dem
Landesverband Bayerischer Zahnärzte festgesetzt werden.
Für Zahnbehandlung und Zahnersatz wurden in 340 Fällen 16834,74 RAA ausgegeben.
Orthopädische Gegenstände, wie künstliche Glieder, Stützapparate, Schuhwerk, Leibbinden,
Bruchbandagen usw. werden nach Begutachtung durch den Vertrauensarzt in Verbindung mit dem
Verein für Krüppelfürsorge E. V. solchen bedürftigen Personen beschafft, denen damit ganze oder teil—
weise Arbeitsfähigkeit bzw. die Möglichkeit der Wiederbetätigung im Haushalt und der Sorge und
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