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einige Gewerbe, wie die Waffenfabrikation, hinlängliche Beschäftigung
gehabt, aber im ganzen fristete das Handwerk sich mühsam fort und
an die Stelle frischen, freudigen Schaffens trat jenes grämliche, brot—
neidische Wesen, das in dem Gedeihen des Nachbars das eigene Ver—
derben sieht und kein anderes Heilmittel kennt, als die Aufrichtung
engherziger Schutzmaßregeln gegen den freien Wettbewerb. Der
nürnbergische Fleiß und der „Nürnberger Witz“ jedoch blieben auch
ferner lebendig wie wir auf den folgenden Blättern sehen werden.
Durch den westfälischen Frieden, der für anderthalb
hundert Jahre die Grundlage des deutschen Staatswesens bildete,
vurde der bisherige lose Reichsverband noch mehr gelockert. Dem
Kaiser blieben bei winzigen Einnahmen aus dem Reich wenige
kümmerliche Reservatrechte. Dagegen gelangten die Fürsten zu fast
unumschränkter Gewalt nach oben und nach unten. Jedes Reichsglied
erhielt die Freiheit, Krieg zu führen und Bündnisse zu schließen mit
wem es wollte, nur nicht gegen das Reich. Nur die kleineren Fürsten,
Grafen, Herren, Städte blieben dem Reich enger verwandt, damit
sie der Kaiser gegen die immer mehr um sich greifende Gewalt der
großen Fürsten beschütze. Eine Anderung in der Vertretung beim
Reichstage, der 1663 permanent erklärt wurde und in Regensburg
seinen stäändigen Sitz nahm, war die, daß die Reichsstädte, 51 an
der Zahl, welche früher bloß eine beratende Stimme hatten, jetzt
gleich den anderen Ständen ein entscheidendes Stimmrecht erhielten.
Ihr Kollegium zerfiel in die rheinische und schwäbische Bank und
jede Stadt hatte eine Einzelstimme.
So war denn auch Nürnberg unter der Garantie von Schweden
und Frankreich ein souveräner Staat geworden und es hatte nicht
mehr nötig, bei jeder Thronveränderung im Reich als Huld und
Gnade zu erbitten, was ihm jetzt von Rechtswegen zustand. Die
erhöhte Selbständigkeit vermochte jedoch den Reichsstädten die ver—
lorene Bedeutung nicht mehr zurückzubringen und neben den immer
mehr erstarkenden Fürsten wurde die von den Reichsstädten gespielte
Rolle immer bescheidener. Diese ohnmächtige Stellung der Reichs—
städte gegenüber den Fürsten tritt in dem Verhältnisse Nürnbergs
zu den Markgrafen von Ansbach besonders grell hervor. Was haben
fich diese verhältnismäßig doch unbedeutenden Fürsten gegen die
einst so angesehene Reichsstadt im 17. und 18. Jahrhundert nicht
alles erlaubt und wie erbarmenswert nimmt sich deren papierne Ab—
wehr gegen die markgräflichen Insolenzen aus. Angesichts dieser
offensichtlichen Schwäche macht das krampfhafte Bemühen des Nürn—
berger Rats, sich wenigstens den Schein des einstmaligen Ansehens
zu erhalten, einen sehr abschmeckenden Eindruck und all die Gravität,
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