Objekt: Ein New Geseng||buchlen ||

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einige Gewerbe, wie die Waffenfabrikation, hinlängliche Beschäftigung 
gehabt, aber im ganzen fristete das Handwerk sich mühsam fort und 
an die Stelle frischen, freudigen Schaffens trat jenes grämliche, brot— 
neidische Wesen, das in dem Gedeihen des Nachbars das eigene Ver— 
derben sieht und kein anderes Heilmittel kennt, als die Aufrichtung 
engherziger Schutzmaßregeln gegen den freien Wettbewerb. Der 
nürnbergische Fleiß und der „Nürnberger Witz“ jedoch blieben auch 
ferner lebendig wie wir auf den folgenden Blättern sehen werden. 
Durch den westfälischen Frieden, der für anderthalb 
hundert Jahre die Grundlage des deutschen Staatswesens bildete, 
vurde der bisherige lose Reichsverband noch mehr gelockert. Dem 
Kaiser blieben bei winzigen Einnahmen aus dem Reich wenige 
kümmerliche Reservatrechte. Dagegen gelangten die Fürsten zu fast 
unumschränkter Gewalt nach oben und nach unten. Jedes Reichsglied 
erhielt die Freiheit, Krieg zu führen und Bündnisse zu schließen mit 
wem es wollte, nur nicht gegen das Reich. Nur die kleineren Fürsten, 
Grafen, Herren, Städte blieben dem Reich enger verwandt, damit 
sie der Kaiser gegen die immer mehr um sich greifende Gewalt der 
großen Fürsten beschütze. Eine Anderung in der Vertretung beim 
Reichstage, der 1663 permanent erklärt wurde und in Regensburg 
seinen stäändigen Sitz nahm, war die, daß die Reichsstädte, 51 an 
der Zahl, welche früher bloß eine beratende Stimme hatten, jetzt 
gleich den anderen Ständen ein entscheidendes Stimmrecht erhielten. 
Ihr Kollegium zerfiel in die rheinische und schwäbische Bank und 
jede Stadt hatte eine Einzelstimme. 
So war denn auch Nürnberg unter der Garantie von Schweden 
und Frankreich ein souveräner Staat geworden und es hatte nicht 
mehr nötig, bei jeder Thronveränderung im Reich als Huld und 
Gnade zu erbitten, was ihm jetzt von Rechtswegen zustand. Die 
erhöhte Selbständigkeit vermochte jedoch den Reichsstädten die ver— 
lorene Bedeutung nicht mehr zurückzubringen und neben den immer 
mehr erstarkenden Fürsten wurde die von den Reichsstädten gespielte 
Rolle immer bescheidener. Diese ohnmächtige Stellung der Reichs— 
städte gegenüber den Fürsten tritt in dem Verhältnisse Nürnbergs 
zu den Markgrafen von Ansbach besonders grell hervor. Was haben 
fich diese verhältnismäßig doch unbedeutenden Fürsten gegen die 
einst so angesehene Reichsstadt im 17. und 18. Jahrhundert nicht 
alles erlaubt und wie erbarmenswert nimmt sich deren papierne Ab— 
wehr gegen die markgräflichen Insolenzen aus. Angesichts dieser 
offensichtlichen Schwäche macht das krampfhafte Bemühen des Nürn— 
berger Rats, sich wenigstens den Schein des einstmaligen Ansehens 
zu erhalten, einen sehr abschmeckenden Eindruck und all die Gravität, 
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