Metadaten: Ortspolizeiliche Vorschriften der Stadt Nürnberg

Gewerbe⸗- und Straßenpolizei 
Der Markt für Gemüse, Viktualien und Blumen wird auf dem Hauptmarkte, der 
Markt für Obst auf dem Obstmarkte abgehalten. Auf dem als Obstgroßhandelsplatz be— 
stimmten Spitalplatz darf Obst nur in Körben, Kisten, Säcken, Fässern und in Packungen von 
mindestens 15 K verkauft werden. Der Verkauf aus solchen Verpackungen heraus, auch wenn 
zugleich mehr als 1566 abgegeben werden, sowie das Verpacken größerer in kleinere Packungen 
ist verboten. Verfehlungen gegen diese Anordnung haben neben der Strafanzeige auch die 
Verweisung vom Platze zur Folge. 
Außerdem sind sogenannte Nebenmärkte in verschiedenen Stadtteilen errichtet, für 
welche die Marktordnung gleichfalls maßgebend ist, nämlich: 
Wöhrder Hauptstraße vor Haus Nr. 46; 
Sulzbacher Straße vor den Häusern Nr. 54, 56 und 58; 
Aufseßplatz (südlicher und nördlicher Teil); 
Adam Kleinstraße, Ecke Kernstraße, südlich des Schulhauses; 
Randsteininsel in der Johannisstraße vom Haus Nr. 37 bis zum Friedhofe; 
Trödelmarkt beim öffentlichen Bruunen; 
Plärrer; 
Innerer Laufer Platz; 
Platz nordöstlich der Lorenzkirche; 
Freier Platz Ecke der Peter- und Schloßstraße; 
Randsteininsel an der Einmündung der Galgenhofstraße in die Allersberger Straße; 
Freier Platz an der Volta- und Lothringerstraße. 
Die Errichtung weiterer Marktplätze bleibt vorbehalten. 
Der Viktualienmarkt wird mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage täglich abgehalten. 
Jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag ist Hauptmarkt, der jedoch, so oft auf 
einen dieser Tage ein protestantischer kirchlicher Feiertag trifft, auf den vorhergehenden Tag 
verlegt wird. Gleiche Verlegung findet wegen des Fronleichnamstages statt. 
Durchschnittlich fanden sich an jedem Hauptmarkttage ein: 
1915 1914 
724 720 ständige Verkäufer 
250 200 nichtständige, 
150 142 ständige * 
200 150 nichtständige, 
63 70 ständige 
— nichtständigen, 
Für die zu Markt gebrachten gebührenpflichtigen Gegenstände gingen 27 834 (28 641) A 
Gebühren ein. 
Es wurden Gebührenzettel ausgegeben: 
zu 2, ß3 und 5 H. . . . . 
»6, 10 und 20 J4... 
50 und 1 
1914 
33 0380 
4959 
21750 
insgesamt. 154096 179739 
An Platzgeldern für ständige Verkaufsplätze auf dem Haupt- und Obstmarkt sowie 
auf den Nebenmärkten wurden 7792 (7711) M vereinnahmt. 
Von den außerhalb des Marktes Feilhaltenden sowie für die zu Markt gebrachten 
gebührenpflichtigen Gegenstände, die nicht auf ständigen Verkaufsplätzen feilgehalten wurden 
gingen an Platzaeldern 2905 (3539) /X6 ein. wofür 58 100 (70780) Zettel zu 5 — ab— 
gegeben wurden.,
	        
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