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Zweiter Abschnitt. Die Einnahmetitel.
Höfles und Schniegling teils als Zins und teils als Steuer eingehende
Geld wird für jeden Ort besonders gebucht. Das gleiche geschieht mit
den Beträgen, die vom Dürrhof, von den Holzlehen, Mühlen und Fischlehen
zu Wöhrd und von den Häusern am Sand erfallen, während das Schweine-
geld von den zinspflichtigen Mühlen und der Zins von den Gärten hinter
der Feste je in einen besonderen Posten zusammengefalst wird. Von der
Summe aller dieser Kinzeleinträge wird das abgezogen, was der Zins-
einnehmer für die Instandhaltung‘ der Zinshäuser ausgelegt und für sich
selbst als Gratifikation empfangen hat. Was übrig bleibt, wird als das
Gnanzielle Endergebnis am Schlufs des Titels notiert. Als im Jahre 1439
das Einnehmeramt auf den damaligen Gültkorneinnehmer und Korn-
meister Hans Tetzel übergeht, verrechnet dieser die ihm aus der Gült-
korn- und Magazinverwaltung entstehenden Unkosten auf seine Einnahmen
aus den zur Feste gehörigen Zinsen, sodafs seitdem auch die Ausgaben
für diese Verwaltungszweige unter dem Titel „Wöhrd ete.“ gebucht er-
scheinen.
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44. Zeichenamt zu Wöhrd. Die Zeichenmeister zu Wöhrd werfen
das Geld, welches sie als Gebühr für die amtliche Prüfung und Ab-
stempelung der Wöhrder Färbereiprodukte einnehmen, in eine verschlossene
Büchse, die alle Monate einmal an die Losungstube abgeliefert wird. Von
dem Inhalt erhalten sie den fünften Teil zur Bestreitung der Wöhrder
Gemeindeausgaben zurück. Der Rest wird unter dem Titel „Zeichenamt
zu Wöhrd“ als Einnahme gebucht.
45. Zeidelamt zu Feucht. Was der FEinnehmer des Honiggeldes von
den ins Zeidelamt zu Feucht gehörenden Zeidlern einnimmt, wird einmal
im Jahre an die Losungstube abgeliefert und dort unter dem "Titel
„Zeidelamt zu Feucht“ ohne Abzug als Einnahme gebucht.
46. Ziegelhütte. Das Geld, welches der Leiter der Ziegelhütte in
den Jahren 1431, 1433 und 1434 als Überschufs aus dem Ziegelei-
betriebe an die Losunger abliefert, wird von diesen ohne Abzug unter
dem Titel „Ziegelhütte“ als Einnahme gebucht.
47. Zinsmeister. Von dem Geld, welches der Zinsmeister einnimmt,
bestreitet er die ihm durch die Erhebung der Zinse erwachsenden Un-
kosten. Den Rest liefert er je nach Gelegenheit in gröfseren Beträgen
an die Losunger ab, die ihm davon sein Gehalt und das Trinkgeld für
seine Knechte ausrichten und den Überschufs mit einem Hinweis auf die
vorweg abgezogenen Ausgaben unter dem "Titel „Zinsmeister“ buchen.
48, Zoll. Der Oberste Zöllner empfängt alle Montage von den Zöllnern
unter den Thoren und dem Zollschreiber in der Wage das Geld, welches
sie in der vergangenen Woche als Zoll vereinnahmt haben, und giebt
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