1856 vor dem Magistrate die Erklärung zu Protokoll: »Wir
sind zur Zeit noch keinem Rabbinatssprengel beigetreten
und wenn es für nothwendig erachtet wird, so wollen wir
ıns dem Rabbinatssprengel Fürth anschliessen. Die Wahl
eines Vertreters aus unserer Mitte für unsere Cultusangelegen-
heiten bitten wir uns zu erlassen, da unsere Zahl zu klein
ist, um selbst nur eine Cultusgenossenschaft zu bilden.
Auf Grund dieser kühlen, mehr ablehnenden Erklärung
sollte nach Auftrag der Kreisregierung vom 23. Dezember
1856 der Fürther Magistrat »den Rabbiner und die israe-
litische Cultusgemeinde zu Fürth hierüber so wie über die
näheren Bedingungen vernehmen«. Der Magistrat vollzog
aber diesen Auftrag nur halb, liess die Cultusgemeinde zu
Fürth bei Seite und forderte lediglich den Rabbiner zur
Meinungsäusserung auf. Dieser erklärte in seinem Schreiben
vom 31. Dezember 1856 das Folgende: »So sehr ich mich
geehrt fühlen würde, wenn ich von Seite der höchsten
Kreisstelle mit der Seelsorge über die Israeliten der so hoch-
achtbaren Stadt Nürnberg. betraut werden würde: so sind
es dennoch nebst dem in der protokollarischen Erklärung
der in Nürnberg wohnenderr Israeliten‘ zweimal ausge-
sprochenen religiösen Indifferentismus, auch noch andere
Gründe, die mich bestimmen, den von den in Nürnberg
wohnenden Israeliten in so bedingter Form erklärten An-
schluss an meinen Rabbinatssprengel nicht zu acceptiren«.
Diese schroffe Zurückweisung hat ihre Wirkung nicht
verfehlt. Die Nürnberger Juden konnten den Vorwurf des
Indifferentismus vor der Regierung nicht auf sich sitzen
lassen. ‘ Diese aber zeigte, dass es ihr Ernst sei, für die
Nürnberger Israeliten eine — wenn auch nicht, wie wir sehen
werden, im Sinne des Rabbiners — religiöse Organisation
zu schaffen. Sie verordnete in einem Erlasse vom 11. Januar
1857, dass die in Nürnberg wohnenden Israeliten sich