Objekt: Die israelitische Kultusgemeinde Nürnberg

1856 vor dem Magistrate die Erklärung zu Protokoll: »Wir 
sind zur Zeit noch keinem Rabbinatssprengel beigetreten 
und wenn es für nothwendig erachtet wird, so wollen wir 
ıns dem Rabbinatssprengel Fürth anschliessen. Die Wahl 
eines Vertreters aus unserer Mitte für unsere Cultusangelegen- 
heiten bitten wir uns zu erlassen, da unsere Zahl zu klein 
ist, um selbst nur eine Cultusgenossenschaft zu bilden. 
Auf Grund dieser kühlen, mehr ablehnenden Erklärung 
sollte nach Auftrag der Kreisregierung vom 23. Dezember 
1856 der Fürther Magistrat »den Rabbiner und die israe- 
litische Cultusgemeinde zu Fürth hierüber so wie über die 
näheren Bedingungen vernehmen«. Der Magistrat vollzog 
aber diesen Auftrag nur halb, liess die Cultusgemeinde zu 
Fürth bei Seite und forderte lediglich den Rabbiner zur 
Meinungsäusserung auf. Dieser erklärte in seinem Schreiben 
vom 31. Dezember 1856 das Folgende: »So sehr ich mich 
geehrt fühlen würde, wenn ich von Seite der höchsten 
Kreisstelle mit der Seelsorge über die Israeliten der so hoch- 
achtbaren Stadt Nürnberg. betraut werden würde: so sind 
es dennoch nebst dem in der protokollarischen Erklärung 
der in Nürnberg wohnenderr Israeliten‘ zweimal ausge- 
sprochenen religiösen Indifferentismus, auch noch andere 
Gründe, die mich bestimmen, den von den in Nürnberg 
wohnenden Israeliten in so bedingter Form erklärten An- 
schluss an meinen Rabbinatssprengel nicht zu acceptiren«. 
Diese schroffe Zurückweisung hat ihre Wirkung nicht 
verfehlt. Die Nürnberger Juden konnten den Vorwurf des 
Indifferentismus vor der Regierung nicht auf sich sitzen 
lassen. ‘ Diese aber zeigte, dass es ihr Ernst sei, für die 
Nürnberger Israeliten eine — wenn auch nicht, wie wir sehen 
werden, im Sinne des Rabbiners — religiöse Organisation 
zu schaffen. Sie verordnete in einem Erlasse vom 11. Januar 
1857, dass die in Nürnberg wohnenden Israeliten sich
	        
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