nl
u
9
J
r
Zur Selbstbiographie.
337
war, jetzt nützt wieder die Konfirmation nicht) und erst seit
5 Jahre(u) ist er einem der frühesten Kindheit ähnlichen Zustande
(der schauerliche unterirdische Kerker mit einem am Boden gebundenen
Opfer war ein der srühesten Kindheit wenig ähnlicher Zustand) ent—
rissen, und dürften (circulus vitiosus, petitio principii) seine Ver—
nunfts- und Verstandeskräfte noch denjenigen eines 18 jährigen jungen
Mannes nicht gleich zu achten sein. Die Konfirmation desselben
ändert diese Ansicht nicht, da dieselbe schon bei einem Alter von
13 Jahren stattfindet.“ Welche Juristenlogik! Da hatte Kaspar wieder
leichtes Spiel in den drei Vernehmungen, die am 14. Dezember
abends 52,3 Uhr, am 16. Dezember vormittags 9 Uhr und am
17. Dezember vormittags 11 Uhr von einer Kommission des Kreis—
und Stadtgerichts Ansbach abgehalten worden sind. Wir wollen auf⸗
merksam zuhören, uns aber in Gedanken — Bedenken erlauben.
Erste Vernehmung.
Unmittelbar nach geschehener Wundbeschau schritt man, soviel
thunlich, zur Vernehmung des K. H. selbst, wie folgt. Vor allem
wird vorausgeschickt, daß K. H. gleich beim Eintreffen der Gerichts—
kommission teils zu den Umstehenden teils gegen die unterzeichnete
Gerichtskommission selbst sich in folgenden abgebrochenen Sätzen
äußerte:
„Hofgarten, bei Uz, großer Mann, schwarzer Backenbart und
schwarzer Schnurrbart, mehr alt als jung, hatte einen Mantel um.“
Auf kurze Fragen um nähere Bezeichnung erwiderte er:
„Kann nicht angeben; als ich den Stich hatte, gleich davon ge—
laufen — an dem Ort muß ein Beutel liegen.“
Darauf gründete man nun die nachstehende Vernehmung.
Frage (1); Sie haben angegeben, heute im Hofgarten gewesen
zu sein. Wann war dieses?
Antwort: Nach 3 Uhr.
Frage (2): Was hat Sie denn bewogen, in den Hofgarten
zu gehen?
Antwort: Ach, es hat mich ja jemand bestellt.!)
1) Wie schon am Mittwoch (S. 315)? Davon hat der Richter damals leider
nichts gewußt! Vgl. Frage 32.
v. d. Linde. Kaspar Hauser. J.