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denken, etwa die städtefeindlichen Edikte Kaiser Friedrich II. zu er—
neuern und die Städte in ihrer inneren Entwicklung zu stören.
Aber wie die Städte als solche nach außen, unter und gegenüber
den anderen Bestandteilen und Kräften des Reichskörpers empor—
gekommen waren, so mußten nach den naturnotwendigen Gesetzen der
Entwicklung auch innerhalb der Städte die einzelnen Schichten der
Bevölkerung auf eine ihren Fähigkeiten und Mitteln entsprechende
Stufe emporsteigen.
Die Spitze der Gemeinde bildeten in den größeren Reichsstädten,
in welchen der Betrieb der Landwirtschaft hinter Handel und Gewerbe
zurückgetreten war, die alteingesessenen Grundbesitzer, welche wie die
vom Lande zugezogenen, von ihren auswärtigen Ländereien lebenden
Gutsbesitzer sich großenteils dem Großhandel zuwandten, und neben
hnen die kaiserlichen Beamten (Ministeriale), welche, nachdem die
von ihnen in des Kaisers Namen geleiteten Verwaltungszweige nach
und nach an die Stadt übergegangen waren, in den Dienst der Stadt
traten. Jene altfreien Grundbesitzer waren der Kern der Gemeinde,
sie besetzten das Schöffengericht und bildeten den Rat; ja sie waren
eigentlich allein die „Bürger“ (burgenses) und konnten sich bis zu
der Zeit, da die Zunftunruhen ausbrachen, als die „Bürgerschaft“
schlechthin betrachten. Aus ihnen entwickelte sich das Patriziat, dessen
Zugehörige sich vermöge ihrer Geburt als ausschließlich zur Leitung,
d. h. Beherrschung der Gemeinde berechtigt ansahen. Die Bezeich—
nung jener altfreien Familien mit dem Namen „Patriziat“ ist aber
erst später, gegen Ende des 15. Jahrhunderts, in der Zeit der
Renaissance, aufgekommen; bis dahin hießen sie, als den Zünften
Anteil am Stadtregiment eingeräumt werden mußte und die Hand—
werker also auch „Bürger“ wurden, die „Geschlechter.“
Es kam aber die Zeit, da den Geschlechtern die ausschließliche
Herrschaft in der Gemeinde bestritten wurde. Längst schon hatten
die Handwerker in der freimachenden Luft der Städte die vom Land
mit hereingebrachten Fesseln der Hörigkeit abgestreift; ihre Zünfte
hatten trotz aller kaiserlichen Verbote fast überall feste Wurzeln
gefaßt; mit der zunehmenden Kunstfertigkeit der einzelnen Gewerke
und durch die gewinnvollere Verwertung ihrer Erzeugnisse, welche
der größere Luxus der „Herren“ möglich gemacht hatte, mußte auch
ihr Wohlstand steigen; ihre Arme waren bei Abwehr der Feinde so
wertvoll, als die der vornehmsten Bürger und war ihr Beitrag zu
dem städtischen „Ungeld“ etwa weniger wichtig, als der der Kaufleute?
Und war es bei so gestalteten Umständen nicht natürlich, daß die
Handwerker nach größerer Geltung in der Gemeinde strebten und
ihren Anteil am Stadtregiment beanspruchten?