237
von allerlei Nebensachen scheint uns höchst überflüssig; der
Raum kann besser verwandt werden.
Ausserdem muss aus dem beschreibenden Theil des Ar-
tikels zu ersehen sein, ob die Figuren lebensgross, ob ganze,
ob halbe Figuren u. s. w. Bei Portraits desgleichen, neben
der Angabe, ob männlich oder weiblich.
Ein anderer Punkt des beschreibenden Theiles ist das
Rechts und Links. — Bald wird dies vom Beschauer aus
genommen, bald vom Bilde aus. Ersteres ist wohl das Ge-
bräuchlichste, trotzdem aber das wenigst Empfehlenswerthe,
weil sich diese Art nicht consequent durchführen lässt, z. B.
bei Bildnissen, manchen andern Figuren-Bildern, oder bei
Sculpturen, wo sich obiger Gebrauch gewiss nicht angewen-
det findet.
Wir meinen nun, es dürfte zweckentsprechender Sein,
gleichmässig zu verfahren und das Rechts und Links stets
vom Bilde aus zu nehmen.
Am Fusse eines jeden Artikels wäre eventuell zunächst
das betreffende Werk, nach Theil und Pagina (Capitel, Vers)
zu bezeichnen, aus dem der Künstler geschöpft, ferner die
Höhe und Breite in Centimetern} das Material, ob bezeichnet,
sowie woher das Werk stammt.
Wie mit denjenigen Werken, deren Verfasser nicht be-
kannt, zu verfahren, ergiebt sich aus Vorstehendem.
Die Zeit und Schule wird stets bekannt sein.
So schliessen wir denn diese flüchtigen Betrachtungen,
von denen wir wünschen, dass sie dazu beitragen möchten,
die Berufenen zu veranlassen, diese Angelegenheit weiter ernst
in’s Auge zu fassen. Der geeignete Zeitpunkt wäre vielleicht
die nächste grosse Ausstellung. der deutschen Kumstgon een
schaft. .
e €
pa er
FE
Vet ©
x r
Xi