Kriegsdiensten und den Renten ihrer Güter lebten. Der
ganze Streit hätte sich sehr einfach dadurch beendigen
lassen, dass man einige Jahrhunderte weiter zurückge-
gangen wäre. Im alten Deutschland gab es keinen Adel
im jetzigen Sinn; das Volk bestand aus Freien und
Leibeigenen; selbst Herzoge und Grafen (Grauen,
Richter) wurden anfangs von der Gemeinde gewählt,
später von den Kaisern eingesetzt, waren Anfangs nicht
erblich, sondern das Vererben ihres Amtes und Besitzes
auf den Sohn geschah durch einen Gnadenakt des Kaisers,
der nach und nach stehender Gebrauch wurde. Es ist
hier der Ort nicht, weiter auf diesen Gegenstand einzu-
zehen; wir verweisen auf Grimm’s deutsche Rechts-
alterthümer und auf die 1854 erschienene schätzbare
Schrift von Wittmann: „das alte germanische König-
°hum;‘“ nur so viel sei bemerkt, dass der Adel, der bei
einigen deutschen Stämmen erwähnt wird, sich nur auf
die Mitglieder des Regentenhauses und ihre Descendenz
erstreckte. Das Verhältniss unseres Landadels ist in der
Weise entstanden, dass die Freien, welche durch Er-
oberung in den Besitz eines Stück Landes gekommen
waren, wie ja dieser Besitz unter den beständig sich be-
kriegenden deutschen Stämmen häufig wechselte, die be-
siegten FKinwohner zu Leibeigenen machten und ihnen
den erhaltenen Antheil gegen eine jährliche Ahgabe zum
Anbau überliessen. Als Kaiser Heinrich I. (+ 936)
gegen die Einfälle der Ungarn in Deutschland feste Plätze
(Städte) gründete, musste der neunte Mann der Freien
aus den vereinzelt liegenden Höfen und Dörfern in den
neu angelegten Burgen sich niederlassen und sie ver-
theidigen; diese Burger oder Bürger sind daher ursprüng-
lich mit den Freien auf dem Lande ganz gleichen Ranges,
Auch der Name Ritter bezeichnete Anfangs nichts An-
deres, als Reiter, nämlich die reicheren freien Leute,
lie sich zu Pferd zum Kriege stellten und die Reiterei
bildeten. Als mit dem Worte Ritter eine besondere Würde
verbunden wurde, war diese nicht erblich, sondern musste
erworben werden, und der Name Ritter ist noch
im vierzehnten Jahrhundert eine Auszeichnung, die auch
nürnberger Bürger, wie ein Pfinzing, führen. Die Be-
zeichnung „von“ mit dem Beisatze der Heimath, wurde
in einer Zeit, wo nur Vornamen existirten. bis in’s
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