Volltext: Das Merkantil-Friedens- und Schiedsgericht der Stadt Nürnberg und seine Geschichte

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langwierigen Derhandlung von 4 Hahren endlich felbit vom Stadt: 
gericht consiliario anerfannt und in derfelben Gutachten zu er: 
fennen gegeben haben, daß bevor in ermelder Sache ein recht: 
licher Spruch erteilet werden Fönne, über 9 Pıumfkte, welche {ich 
auf Bandelsobfjervanz gründen, ein Parere von Kaufleuten er- 
forderlich fei. So augenfcheinlich indeffen zu Tage liegt, wie 
wenig ein Ehrlöbliches Stadtgericht geeigenfchaftet fei, dergleichen 
Sachen zu entfcheiden, fo ermangeln wir, doch unter feierlichfter 
Derwahrung der hiebei collidierenden Rechte eines Ehrpreißlichen 
Bancogerichts und des Iöblichen Handelsplages, Feineswegs, das 
ıbgeforderte Parere auszuftellen 2c.“ Die Sprache war Fräffig 
and zeigt, wie fich die AMarktvorfteher Dentifch fühlten mit dem 
Berichte, deffen Mitglieder fie doch nicht allein waren. AMit dem 
erwähnten Parere wurde noch eine befondere Schrift übergeben. 
3n derfelben war vor Allem auf die Bancogerichtsordnung und 
Die decreta addit. vom 23. Juli 1701, 7, April 1747, 14. No: 
vember 1763, 4. HZanuar 1764 und 8, Mai 1786 hingewiefen, 
vonach Wechfel- und AMerfkantilfachen vom Stadtgericht fogleich 
abzumweifen und an die gehörige Zuftanz zu weifen find. €s 
wurde ferner über Zırftizverzögerung geklagt, die dem Nürnberger 
Handelsplaßg zu großem Nachteil gereiche, und wodurch Znftanzen 
und Zurisdiktionsverwirrung vorkämen, fo fei 3. 3. eine Sache 
10—12 Zahre fang Kegen geblieben. Sum Schluß baten Die 
NMarfktvorftcher, der Rat möchte das Stadigericht anweifen, unter 
nißfälliger Derweifung der bisherigen Contraventionen, fich gänz- 
ich von aller Cognition in Wechfel und AMerkantilfachen zu ent 
7alten. Serner follte jeder Profkurator, welcher entweder eine 
Mechfel- oder Merkantilfache beim Stadtgericht Hagbar anbringen, 
»der auf einer dergl. Klage exceptionem fori declinatoriam nicht 
pponieren würde, mit einer dreitägigen Turmftrafe unnachfichtlich 
‚u belegen fein, bei mehrmaligen derartigen Derfehlungen mit der 
noch härteren Strafe der Suspenfion gegen fie verfahren werden. 
In einem andern Sall.N in welchem ebenfalls eine Mer: 
1 x Ar : 
) Archiv Air. 854. Copierbuch deren Parere Bericht 11. Dorftelhungen 
welche Don dem Colleaio der Marktvorftieher find verfafiet und erteilet wer 
en. S. 83. .
	        
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