Objekt: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für 1922/23. (1. April 1922 - 31. März 1923) (1922/23,1 (1924))

68 gelangten insgesamt 115404 Wohnungslisten zur Ablieferung. 
Nach deren Prüfung und Ergänzung wurden durch <93 städtische Be- 
ante die Lohnsteuer-und Hauptsteuerlisten für die Finanzämter 
Nürnberg II und III hergestellt und die Steuerbücher für sämt- 
liche im Zeitpunkte der erppnstaldsaufnahme in Nürnberg wohn- 
haften oder Sich aufheltenaca Arbeitnehmer aus efertigt. Die 
Zahl der Senträge in die Steuerlisten betrug S18438. die Zahl 
der Rusgerertig en Steuerbücher = 184062. Letztere sind den ein- 
zelnen Arbeitnehmern durch städtische Reamte wie im Vorjahre in 
die Fo Qmung zugestellt WOsäOn, Ahaah __ B 
Se DGLLCHE Oteuern und Abgaben. Die bereits im Perichts- 
jahre 121/22 vom Steueranmt N VELWSLEGTON Steuern und Abgeben ha- 
Jen im laufenden Berichtsjahre nachstehende Änderungen erfahren: 
KA üÜgungssteuver (früher Lustbarkeits- 
steuer).Der Reichsminister der Finanzen hat unterm 28, Juni 1921 
auf Grund des Landessteuervzesetzes Bestimmungen über die Vergnü- 
Eungssteuer erlassen, Jm Rahmen dieser Bestimmungen konnten 
die Gemeinden besondere Steuerordnungen zufstellen, Der Stedirat 
hat auch am 22. März 1922 die im Amtsblatt der Stadt Nürnberg 
vom 5, März 1922 N2 36 abgedruckte gemeindliche Steuerordnung 
über die Vergrügungssteuer erlassen, Sie ist am 1. Apr 1922 
in Kraft getreten. nterm Z8. Juni 1922 hat der Stadtrat die 
Anderung der vorbezeichneten Steuerordnung beschlossen (Amts. 
blatt der Stadt Nürnberg vom 2. Sept 1922 9 1052; Durch 
Stadtratsbeschlüsse yom 20. September 1922 und 18. 0% ober 1922 
mucde abermals eins Änderung der Vergnügungssteusrordnung durch- 
zeführt., Der Abdruck der gesamten Trends mgsateuerordnußg unter 
jerückesichtigung der unterm z8.Juni 1922 beschlossenen Änderungen 
sowie der ortspolizeilichen Vorschrift ist in N? 125 des Amts- 
blattes der Städt Nürnberg vom 7. November 1922 erfolgt. | 
2.Gemeindiiche Beherbergungs- 
steuer bei vorüber g eshende  Aufent- 
halt. Der Stadtrat hat am %6. April 1922 beschlossen, die 
eher beraungsstener zu erhöhen, Die Erhöhung ist in der Nacht 
vom 31. Mai auf 1. Juni 1922 in Kraft da Die neuen Steuer. 
sätze wurden in N% 62 des Amtsblattes der Stadt Nürnberg vom 3, 
Mai 1922 bekanntgegeben, Unterm 3, Februar 19%3 wurde vom Stadt- 
rat eine neue Steuerordnung über die Erhebung einer KenerDergunES- 
Steuer erlassen, welche in der Nacht vom 10, 8uf 1l. Februar 192% 
in Kraft getreten Ast (N 11 des Amtsblattes der Stadt Nürnberg 
vom 6. Februar 1923). Die neuen ortspolizeilichen Vorschriften 
zur Kontrolle und Sicherung der Beherbergungssteuer sind in N 
En Ne Amtsblattes der Stadt Nürnberg vom 18, März 1923 abge 
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.„S.Hundeabgabe . Gemäß Staitratsbeschluß vom 5. 
April 1922 wurde die Humndeabgabe ab 1. Mai 1922 erhöht, Es wurde 
daher $ 1 _ der Gemeindesatzung über die Erhebung einer Hundesb- 
zabe vom 21. Juli 1921 (Amtsblatt N® 172 vom 26. Juli 1921) ent- 
Sprechend Aengort Die Anderung ist in N? 52 des Amtsblattes 
jer Stadt Nürnberg vom 29, April 1922 abgedruckt. Angesichts der 
außerordentlichen Zunahme der Hunde und der weiter fortgeschritte- 
nen Geldentwertung hat der Stadtrat mit Gesamtbeschluß vom 7.März 
1923 neuerlich eine Erhöhung der Hundeabgabe vorgenommen. Da durch 
arsetz zur Änderung des Hundesbgabengesetzes vom Z3.August 1922 
als Zeitraum, für den die Abgabe jeweils geschuldet ist, an Stel- 
le des Kalenderjahres das Rechnungs jehr Denn ben ist,ist es Hun- 
leabgabe für die Zeit vom l1.Januar bis 31. März 19283 der trag 
von 5000 M festgesetzt worden. , 
4. Pflasterzol1l.Jms Laufe des Berichtsjahres 
wurden weitere vier Gefällstellen, welche bisher noch von städti- 
schen Beamten (Gefälleinnehmern) versehen wurden, ebenfalls an 
Privatpersonen gegen prozentuale Entschädigung vergeben. Mit 
ständigen Beamten ist nun keine der 19 Gefällstelilen mehr besetzt. 
Wit Rücksicht auf die Einführung des Bahnzolls - Näheres siehe 
unter Bahnzoll — wurde unter Aufhebung der seit.l. Februar 19292
	        
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