fullscreen: Die Nürnbergische wohl unterwiesene Koechin welche so wohl an Fleisch- als Fast-Tägen, zu geschickter Bereitung wohlschmeckender Speisen deutliche Anweisung giebt (Zweyter Theil)

Anweisung zům Trenchiren. 709 
Rechte Schoͤpskeule. 
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Ser den Stoß oder Keule zur rechten Hand / 
(diese kanst du daran erkennen, wenn nehm⸗ 
lich der Stoß zur rechten Hand gesetzet ist, und das 
abgehanene Ruͤckgrad nechst und bey dem Leibe ste⸗ 
het, so ist es allezeit eine rechte, und kan folgender 
massen trenchiret werden.) Imbrochire mit dem an⸗ 
dern Schnitt den einen Gabelzinken ins Ruͤckgrads⸗ 
loch, (wann das Ruͤckgradsloch zerhauen waͤre, so 
must du dennoch den einen Gabelzinken in dasselbe 
imbrochiren, den andern aber unten hinauf, durch 
und zwischen denen Ribben hinauf zwingen, damit 
du hernacher, wenn dieselben abgeloͤset werden 
solten, desto staͤrker brechen kanst.) Den andern 
aber laß unter denen Ribben hinweg gehen, und loͤse 
1. Mit dem rechten Oberschnitt und Cavade die 
Haut, in welcher das Schwaͤnzgen ein wenig 
eingestossen, haue selbiges vom Ruͤckgrad los, und 
druͤcke es mit dem Messer vollends ab. 
2. Mit dem rechten Oberschnitt und Cavade, den 
harten Knochen oder Hesse (allhier must du erst⸗ 
lich das Fleisch loͤsen, und alsdann mit der Mes⸗ 
serspitzen in das Gelenke hinein setzen und vollends 
abdruͤcken.) 
3. Schneide alsdann mit dem rechten Oberschnitt 
und Cavade vom Stosse an, in der dinnen Haut 
hervor, bis an die Ribben, ziehe das Messer 
heraus, und lege es daselbst aufs Ruͤckgrad, 
—X brich
	        
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