Metadaten: Geschichte der Stadt Nürnberg von dem ersten urkundlichen Nachweis ihres Bestehens bis auf die neueste Zeit

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herren und Beamten besoldet wurde, angiebt. Danach hatten die 
Losunger jährlich 200 Gulden, bei Antritt ihres Amtes wurde ihnen 
ein Geschenk von 1000 Gulden in Gold gemacht. Als der vorderste 
Losunger seit 1571 die Schultheißenwürde mit seinem Amte vereinigte, 
erhielt er auch noch das bedeutende Gehalt eines Schultheißen, daß 
früher 800, später aber 2000 Gulden ausmachte. Die sieben älteren 
Herren hatten jeder das Jahr über 50 Gulden, außerdem aber noch 
bedeutende Nebeneinnahmen, da ihnen, wie Scheurl sagt, „vil guet— 
empter, als siglung der brief, testament und anders, davon sie grossen 
nutz und gewin haben,“ verliehen wurden. Wer zu Rate ging, erhielt 
jedesmal ein Zeichen, das nach Verlauf von 30 oder 32 Tagen ein 
jedes mit 50 Pfennigen eingelöst werden konnte, welcher Betrag durch 
Ratsbeschluß vom Jahre 1598 auf 4 Schilling in Gold erhöht wurde. 
Wer zu spät kam, mußte vier Pfennige zu Gunsten der Findelkinder 
erlegen, wer ohne gerechte Ursache ganz ausblieb, mußte zur Strafe 
eins der Zeichen, die er zuvor empfangen, zurückgeben. Ein alter 
Bürgermeister erhielt für die Zeit seiner Amtsdauer — immer zu 
Scheurls Zeiten — acht Gulden, ein junger vier, „dagegen ist für— 
war die mühe und arbeit, so ietlicher haben muß, auch seer groß,“ 
sagt Scheurl. Der Rat hielt fast jeden Tag Sitzung, gewöhnlich drei 
Stunden lang, dann pflegten oft noch die sieben älteren Herren allein 
einen ganzen halben Tag zu beratschlagen. Die Stadtschreiber bezogen 
beide ein jährliches Gehalt von 200 Gulden (zu Scheurls Zeiten), von 
den 6 Kanzleischreibern, die sie unter sich hatten, bekam jeder an 
100 Gulden. Ein Ratskonsulent erhielt fast 200 Gulden, was als 
eine recht reichliche Besoldung angesehen wurde. Doch schon zu Ende 
des 16. Jahrhunderts erhielten sie sowohl wie die Stadtschreiber das 
doppelte ihres bisherigen Gehalts, „weilen alles, was der Mensch 
bedarff, so übermäßig in schwehren hohen Werth und Steigerung 
kommen,“ wie der schon oben erwähnte Ratsverlaß von 1598 in einer 
gleichfalls den Geldpunkt betreffenden ähnlichen Angelegenheit ausführt. 
Von den zahlreichen Ämtern der Stadt thun wir besser, bei 
passender Gelegenheit zu reden. Von dem Rugsamt sprachen wir schon. 
Hier sei vielleicht noch nachgetragen, daß der dabei vorzugsweife be⸗ 
schäftigte Pfänder außer der Überwachung der Handwerker auch noch das 
Amt hatte, „die zwietracht so sich zwischen den ehehalten (Dienstboten und 
irer herrschaft ie zu zeiten fürtragen, zu entschaiden, auch darob zu 
halten, auf das die gemainen weg, straß und gassen geseubert und das prot, 
fleisch und anders so zu mark gefürt würt, in rechtem kauf und zimlichen 
(angemessenem) Wert verkauft werde“ Scheurl). Auch die Gerichts⸗ 
verfassung, deren, charakteristische Bestandteile sich doch erst später 
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