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herren und Beamten besoldet wurde, angiebt. Danach hatten die
Losunger jährlich 200 Gulden, bei Antritt ihres Amtes wurde ihnen
ein Geschenk von 1000 Gulden in Gold gemacht. Als der vorderste
Losunger seit 1571 die Schultheißenwürde mit seinem Amte vereinigte,
erhielt er auch noch das bedeutende Gehalt eines Schultheißen, daß
früher 800, später aber 2000 Gulden ausmachte. Die sieben älteren
Herren hatten jeder das Jahr über 50 Gulden, außerdem aber noch
bedeutende Nebeneinnahmen, da ihnen, wie Scheurl sagt, „vil guet—
empter, als siglung der brief, testament und anders, davon sie grossen
nutz und gewin haben,“ verliehen wurden. Wer zu Rate ging, erhielt
jedesmal ein Zeichen, das nach Verlauf von 30 oder 32 Tagen ein
jedes mit 50 Pfennigen eingelöst werden konnte, welcher Betrag durch
Ratsbeschluß vom Jahre 1598 auf 4 Schilling in Gold erhöht wurde.
Wer zu spät kam, mußte vier Pfennige zu Gunsten der Findelkinder
erlegen, wer ohne gerechte Ursache ganz ausblieb, mußte zur Strafe
eins der Zeichen, die er zuvor empfangen, zurückgeben. Ein alter
Bürgermeister erhielt für die Zeit seiner Amtsdauer — immer zu
Scheurls Zeiten — acht Gulden, ein junger vier, „dagegen ist für—
war die mühe und arbeit, so ietlicher haben muß, auch seer groß,“
sagt Scheurl. Der Rat hielt fast jeden Tag Sitzung, gewöhnlich drei
Stunden lang, dann pflegten oft noch die sieben älteren Herren allein
einen ganzen halben Tag zu beratschlagen. Die Stadtschreiber bezogen
beide ein jährliches Gehalt von 200 Gulden (zu Scheurls Zeiten), von
den 6 Kanzleischreibern, die sie unter sich hatten, bekam jeder an
100 Gulden. Ein Ratskonsulent erhielt fast 200 Gulden, was als
eine recht reichliche Besoldung angesehen wurde. Doch schon zu Ende
des 16. Jahrhunderts erhielten sie sowohl wie die Stadtschreiber das
doppelte ihres bisherigen Gehalts, „weilen alles, was der Mensch
bedarff, so übermäßig in schwehren hohen Werth und Steigerung
kommen,“ wie der schon oben erwähnte Ratsverlaß von 1598 in einer
gleichfalls den Geldpunkt betreffenden ähnlichen Angelegenheit ausführt.
Von den zahlreichen Ämtern der Stadt thun wir besser, bei
passender Gelegenheit zu reden. Von dem Rugsamt sprachen wir schon.
Hier sei vielleicht noch nachgetragen, daß der dabei vorzugsweife be⸗
schäftigte Pfänder außer der Überwachung der Handwerker auch noch das
Amt hatte, „die zwietracht so sich zwischen den ehehalten (Dienstboten und
irer herrschaft ie zu zeiten fürtragen, zu entschaiden, auch darob zu
halten, auf das die gemainen weg, straß und gassen geseubert und das prot,
fleisch und anders so zu mark gefürt würt, in rechtem kauf und zimlichen
(angemessenem) Wert verkauft werde“ Scheurl). Auch die Gerichts⸗
verfassung, deren, charakteristische Bestandteile sich doch erst später
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