Objekt: 1828-1833 (1. Band)

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Johann Samuel Müller. 
„Ad 12. Davon war im Jahre 813 beim Pfarrer Wirth die 
Rede; hauptsächlich redete der Aktuar Maier davon, daß der eigent— 
liche Urheber auf der Universität zu Erlangen (ein von den Hauseria— 
nern übersehenes Indicium der Vaterschaft Stanhopes), wie dies bei 
Vornehmen und Begüterten öfter der Fall, nicht sehr fleißig ge— 
wesen wäre.“ 
„13. Was ihm darüber zu Ohren gekommen, auf welche Art 
und Weise oder durch welches Vorgeben an Ort und Stelle das 
Abhandenkommen des Kindes bemäntelt worden.“ 
„Ad 13. Darüber weiß ich nichts Bestimmtes zu sagen; wie 
mir aber erinnerlich, war im Jahre 813 beim Pfarrer Wirth von 
einem erdichteten Sterbefall die Rede, und wie man es anzufangen 
habe, daß derselbe in das Sterberegister der Pfarrerei () könne ein— 
getragen werden.“ 
Den 22. Mai wurde das Gericht „im Namen des Königs von 
Bayern“ durch Feuerbach aufgefordert, mit umgehender Post seinen 
Beschluß anzuzeigen. Es stellte am 25. Mai 1830 „den gehor— 
samsten Antrag: gegen den Domprediger Müller wegen Ver— 
leumdung die Untersuchung zu veranlassen.“ Man (besonders 
der rechtschaffene Metternich) hat das aber nicht für opportun ge— 
halten.
	        
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