Inhaltsverzeichnis: Die Gewerb- und Realschule in ihrer Beziehung zur niederen gewerblichen Bildung

47 
S- und 
übender 
1eWerb- 
1Versal- 
‚ewerb- 
uungen 
ar für 
+werbe- 
hrt das 
var die 
9 der 
schen- 
‚Df der 
durch 
ndsten 
7ahri- 
segen- 
t der 
müsse 
At für 
alle 
‘NISSE 
Vel- 
1Ng5- 
csere 
tung 
hsten 
solche 
er die 
nfgabe 
yenig 
Drival- 
rischen 
prak- 
„ durch 
nl 
die Zeitbedürfnisse eine bedeutende, dem ursprünglichen 
Zweck oft gerade hinderlich in den Weg tretende Modifikation 
arhalten. Veranlassung hiezu habe sich aus dem Bedürfnis 
ergeben, den technischen Beamten, welche dem Staate teils 
für seine eigenen technischen Unternehmungen, teils zur 
Ausübung seines Aufsichtsrechtes über die privaten erforder- 
ich sind, eine möglichst entsprechende Ausbildung zu geben. 
Es sei daher ganz natürlich, dass die technischen Schulen 
dem Interesse ihrer der höheren Technik sich 
widmenden Schüler besondere Rücksicht zu- 
wende. Ganz richtig folgert der Verfasser weiter, dass die 
Gewerbschulen infolge dieser Entwicklung zwischen doppelten 
Interessen, ihrer ursprünglichen, rein praktischen und der 
durch die Verhältnisse herbeigeführten Tendenz schwanken, 
was um so schlimmer sei, als die zur Beaufsichtigung der- 
selben berufenen Regierungsorgane bezüglich der Aufgaben 
der Gewerbschulen keineswegs immer von einem ınd dem- 
selben Gesichtspunkte ausgingen. 
Aus dieser ihrer Doppelstellung heraus werde es auch 
verständlich, warum die Schulen von hüben und drüben so 
zahllose, feindselige Angriffe und Urteile zu erleiden habe. 
Der humanistisch Gebildete werfe ihnen vor, dass sie den 
Staatsdiener nur mangelhaft vorbilde, und nenne ihre 
Stellung geradewegs verfehlt; die Gewerbetreibenden fühlten 
sich verdrängt von dem Nutzen und den Vorteilen dieser 
Anstalten. Ihre Knaben zögen natürlich im Jahresfortgang 
den kürzeren wegen der geringeren Vorbereitung von der 
Volksschule her. Sie treffe, wenn wegen der Schwierigkeit 
der Fächer im höchsten Falle die Hälfte der Schüler eines 
Kurses nicht aufsteigen darf, gerade das Repetieren und 
sehr oft das Fortweisen von der Anstalt. Dass die Ge- 
werbschulen ihre Aufgabe nach der praktischen Seite, in 
Bezug auf die niedere gewerbliche Bildung, nicht erfüllen 
könne, gibt Dr. Recht ohne weiteres zu. 5—6 Jahre Auf- 
enthalt an der Schule sei etwas ganz gewöhnliches. Unter 
50 Schülern, die im II. Kurse sässen, seien nur 6, die un- 
mittelbar den Gang aus der Volksschule in diesen Kurs
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.