Gemeinnützige Anstalten, Armenwesen und Wohltätigkeit
Die Gesamtausgabe für Zwecke der Säuglingsfürsorge betrug im
Berichtsjahren.
Hiervon wurden gedeckt
durch die Einnahme für die zu ermäßigtem Preise abgegebenen Milchgutscheine
den Zuschuß der Kgl. Zentralstaatskasse für 19128.
den Kreiszuschuß für 1913.6
sonstigees.
307
16046,24 MA
3655,60 M
1800, — .
300, - .
.. .. 1,94,
zusammen 5757,54 M
so daß der reine Aufwand der Stadtgemeinde betrug. .. ... 40288,70
Der Landtag hat für Zwecke der Säuglingsfürsorge einen Betrag von 50000
für jedes Jahr der 29. Finanzperiode zur Verfügung gestellt.
Die Stadtgemeinde Nürnberg erhielt durch Entschließung des Staatsministeriums
des Innern für das Jahr 1912 den Betrag von 1800 6 zugewiesen.
Aus Kreismitteln erhielt die Stadt den oben erwähnten Betrag von 300 .
Einmalige Stillprämien wurden denjenigen Müttern gewährt, die mit fortlaufenden
Unterstützungen nicht bedacht werden konnten und doch eine Unterstützung erhalten sollten,
aber auch solchen Müttern, die schon eine Zeit lang fortlaufende Unterstützungen erhalten hatten
Beaufsichtigung der Kostkinderhaltung. Im Berichtsjahre waren insgesamt
1488 (1620) Kostkinder und zwar 721 (754) männliche und 767 (866) weibliche vorhanden.
Davon waren 1073 (1151) Tag und Nacht, 415 (469) nur tagsüber in Pflege gegeben.
38,3 (70,4)00 der Kostkinder, nämlich 1016 (1140) waren unehelich. Von den 472 (480)
ehelichen Kindern hatten 20 (17) nur noch die Mutter, 31 (12) nur noch den Vater und
2 (5) waren elternlos.
Außer Pflege sind im Laufe des Berichtsjahres zusammen 736 (829) Kostkinder ge—
kommen und zwar infolge Weg- oder Umzugs 47 (58), Vollendung des 8. Lebensjahres
35 (35), Krankheit des Kindes 19 (18), Entziehung der Erlaubnis zum Kostkinderhalten 1 (4),
gestorben sind 50 (90) Kinder; von den Eltern oder von Verwandten wurden zurückge—
nommen 400 (157), aus sonstigen oder aus unbekannten Ursachen kamen 94 (467) Kostkinder
außer Pflege. Unter den gestorbenen 50 (00) Kostkindern befanden sich 41 (75) Tages- und
Nachtpflegekinder. Die Haupttodesursache war Magen- und Darmkatarrh, dem 16 Kost—
kinder erlagen, darunter 14 im Alter bis zu . Jahr (1911: Brechdurchfall mit 27 Fällen;
in 18 Fällen bei Kindern bis zu Jahr).
An den bisherigen Bestimmungen über die Beanaufsichtigung der Kostkinderhaltung
hat sich nichts geändert.
Weihnachten 1912 wurden 42 Pflegemütter, welche sich bei der Wartung und Pflege
der ihnen anvertrauten Kinder besonders hervorgetan hatten, mit einem Geldgeschenk von
je 54 bedacht; gleichzeitig wurde ihnen ein Anerkennungsschreiben des Magistrats zugestellt.
Uber Jugendschriften und Kinematographentheater siehe besonderen Ab—
schnitt in der Abteilung „Schulen“.
8. Stiftungen.
Unterrichtsstiftungen. Neue Stiftungen wurden im Berichtsjahre nicht errichtet.
Dagegen machten der Kgl. Handelsrichter und Kommerzienrat Ernst Tuchmann und seine
Gattin Flora zu der von ihnen am 7. Januar 1904 errichteten „Albert Tuchmannschen
Wohltätigkeitsstiftung“* und zu der hierzu am 24. November 1906 erfolgten Zustiftung
(Gesamtvermögen 35 4406) zur Erinnerung an ihren 50jährigen Hochzeitstag am 15. Januar 1912
eine weitere Zustiftung von 13000 »6 in bar. Von diesem Betrag wurden bestimmungs—
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