Objekt: Die Entstehung des deutschen Handelsgerichts

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(ex’8 geändert"). Ex follte allerding3 primär bitten, von dem Bes 
gehren des Anlehens gegen die Nürnberger Kaufleute abzufehen, ev. 
um eine Berfihreibung, daß der Katjer deshalb in Nürnberg nicht 
mehr anfucen wolle, weiter um die Freiheiten und die Lehenzkon- 
firmation, endlig daß das zum Römerzuge ausgehobene Kontingent 
nach Haufe ziehen fönne. Wenn die drei Punkte zugeftanden werden, 
bewilligt Nürnberg biz 8000 fl. frei und nicht anlehenzweife, — wenn 
zwei Bunkte durdgehen, 6000 fl., da die Kaiferliche Majeftät Geld 
6raucht. Die Erledigung ift wegen der Kaufleute durch reitende 
Boten anzuzeigen. In einer Zedula wird Topplex exmahnt, zu 
eilen und feine Koften zu {paren, da Dr. Matthias Neithart, 
der Städte Hauptmann, auf Sonntag nad Lihtmeß Tag gefebt 
gabe. Nunmehr vollziehen fi die Ereignifje rafd. Anfang Fe 
Ixuar 1508?) teilt der Rat feinem Abgefandten mit, daß die freien 
und Reichsftäbte einen Tag nach Speier verraumt Hätten und daß 
Nürnberg auch dort vertreten gewefen fet. Die Städte Hätten das 
Anlehen angenommen gegen des Kaifers Berfehreibung?), daß das An- 
fehen auf feiner Pfliht beruht und fih nicht wiederholt. Der 
Raijer Hat das bewilligt, und nun kann fi au Nürnberg nicht 
au8 fließen. Wenn daher Zopplex nad) dem vorigen Briefe fhon 
etwas gethan und erreicht Hat, dann it e8 recht, wenn nicht, folk 
ex 11 nidht weiter erxeifern, da Nürnberg nad zwei 
oder drei Tagen jih direkt an den Kaifjer oder Qidhten- 
itein wenden wolle. Am 14. Mürxz 1508 wurden die rei: 
Geiten bewilligt und 1520 von Karl V. beftätigt*), nachdem die mit 
der Berbringung der Reichskleinodien nach Nachen beauftragten 
Hans Chner und Bernh. Groland zugleich den Befehl ex= 
Halten Hatten, Beftätigung der Privilegien zu erbitten 2). ; 
$ 13. Inhalt des PrivilegS und Gründe, warum dasijelbe in 
Vergefienheit geriet, 
Das Privileg beginnt wie die früheren Appellationsprivilegien 
damit, daß nach Mitteilung des Rats in Nürnberg „viel frevenkicher, 
mutwilliger und ungearünter Appellation“ gef@ehen und für- 
‘) Briefbuch a. a. OD. S. 229. 
?) Cbenda a. a. DO. S. 247, 
% Sünig, Neidhzarchiv XNI S. 120, datiert erft vom 24. März 1508. 
Ulmann a. a. ©. Bd. II S. 624. Am 9. März jOreibt Maximilian an 
Nugaburg, Nürnberg Hätte augeftimmt f. Simonsfeld a. a. DO. Bd. I S. 361. 
*) Hist. dipl. S. 879. 
“ NatsbuchH von 1520 S. 248.
	        
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