zubieten, fodaß man ihn {fchließlich fchwören laffen mußte, fich mit
den noch übrigen Exemplaren hinwegzubegeben und deren keines
mehr im Gebiet der freien Reichsftadt zu verkaufen, widrigenfalls
sr eine ernftliche Strafe zu gewärtigen haben werde. Zugleich
wurden Maßregeln getroffen gegen das Überhandnehmen des Singens
deutfcher Lieder überhaupt und allen Schulmeiftern die Weifung
zugeftellt, bei ihren Schülern darauf zu achten, „daß fie auf den
Gaffen nur die gewöhnlichen lateinifchen Refponforia oder folche
Lieder fängen, die in den chriftlichen Gefangbüchern ftänden, fich
aber der anderen, fremden Lieder und ärgerlichen und leichtfertigen
Melodien enthielten“.
Und was wurde aus Ambrofius Öfterreicher? Er verfchwindet
eigentlich plötzlich und fpurlos von der Bildfläche. Wie hören nur
noch, daß er vom Rat zur Rede geftellt und befragt wird, ob er
der Dichter des einen Liedes fei, und warum er dasfelbe ohne Er-
laubnis und Vorwiffen des Rates answärts habe drucken laffen, und
daß ihm, als er erfteres nicht läugnen und für letzteres eine {ftich-
haltige Entfchuldigung nicht vorbringen kann, am 16. Dezember 1569
der kurze und bündige Befehl zugehrt „fich hinfuro lieder zu machen
zu enthalten“,
Das fcheint unfer Poet denn auch gethan zu haben und auch
feine theatralifche Laufbahn fcheint damit zu Ende gewefen zu fein.
Wenigftens it jene Notiz vom 16. Dezember 1569 in den Rats-
protokollen die letzte, in der Ambrofius Öfterreicher vorkommt und
auch fonft ift mir bisher keine fpätere Notiz über ihn bekannt
geworden.
Das ganze Auftreten Öfterreichers, der ohne innerlichen Anteil
an der Genoffenfichaft der Meifterfinger und ohne auch je einen
eigenen Ton erfunden zu haben, doch die Vorrechte der Gefellfchaft
zu feinem privaten Vorteil auszubeuten fuchte, macht uns mit einer
Schattenfeite der kulturhiftorifch fo merkwürdigen Erfcheinung des
Meiftergefanges bekannt, nämlich der Vernachläffigung des eigent-
lichen Berufes über Gefang und Komödienfpiel. Das immer ftärkere
Überhandnehmen des letzteren ift zudem für den Verfall des Meifter-
gefangs charakteriftiich, und wie wir Ambrofius Öfterreicher als
einen der früheften Repräfentanten diefes Verfalls bezeichnen müffen,
fo dürfen wir andererfeits in ihm einen Vorläufer fo mancher Jour-
naliften von heutzutage erblicken.