Volltext: Hans Sachs

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Dieses herrliche Denkmal, das Goethe dem Andenken Sachsens er— 
richtet hat, wird sicherlich ewig bestehen, es ist noch fester und dauernder 
als jenes, womit die dankbare Vaterstadt ihren berühmten Sohn und 
dadurch auch sich selbst (1874) geehrt hat. Wenn ein Goethe von wahrer 
Begeisterung für den ersten aller Meistersänger erfüllt war, wenn eruste 
Gelehrte wie unsere bedeutendsten Literarhistoriker ihn in schwungvollen 
Worten preisen: dann kann es uns nicht Wunder nehmen, wenn Richard 
Wagner, der für die Poesie und Sage der deutschen Vergangenheit mit 
schwärmerischer Liebe glühende unsterbliche Tondichter, Hans Sachs als 
Hauptgestalt seiner bei allen Culturvölkern bekannten Oper „Die Meister— 
inger von Nürnberg“ verewigt hat. Aber Wunder nehmen müßte es 
eden wahren Freund echter deutscher Poesie, wenn die Zahl der Verehrer 
Hans Sachsens nicht von Tag zu Tag wachsen wüͤrde, und mit Goethe 
müßten wir jedem kalten Spötter und Verächter zurufen: 
„In Froschpfuhl, all das Volk verbannt. 
Das seinen Meister je verkannt!“ 
Auszug aus den Statuten 
des 
Deutschen Vereines zur Verbreitung gemeinnütziger Kenntnisse. 
3.1. Der Verein, mit dem Sitze in Prag, hat den Zweck gemeinnützige 
Henntnisse zu verbreiten. 
3. 2. Die Mittel zur Erreichung dieses Zweckes sind: a) Gründung und 
Unterstützung von Bibliotheken, b) Empfehlung und Verbreitung von VDruck— 
werken, welche dem Zwecke des Vereines entsprechen, e) Herausgabe solcher 
Schriften, d)y Veranstaltung von öffentlichen Vorträgen, e) Besiellung von 
Wanderlehrern. 
8. 3. Die Geschäftssprache des Vereines ist die de utsche. Ein Antrag 
auf Abänderung, oder Aufhebung dieser Bestimmung ist als Antrag auf Auf— 
lösung des Vereines nach 8. 17 zu behandeln. 
z. 4. Die Mitglieder des Vereines sind: a) stiftende, b) ordentliche. 
8. 5. Jedes ordentliche Mitglied hat einen Jahresbeitrag von min— 
destens 1 zu entrichten. Das Vereinsjahr beginnt mit 1. Januar und 
endet mit letztem December. 
Als stiftendes Mitglied kann aufgenommen werden, wer dem Vereine 
einen Beitrag von mindestens 2õö fl. leistet. 
Die Mitglieder des Vereines erhalten je ein Exemplar der allijährlich 
erscheinenden Nummern der Sammlung gemeinnütziger Vorträge (12 per Jahr) 
anentgeltlich und die sonstigen Publicationen zu den Selbstkostenpreisen.
	        
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