Volltext: Die Nürnbergische wohl unterwiesene Koechin welche so wohl an Fleisch- als Fast-Tägen, zu geschickter Bereitung wohlschmeckender Speisen deutliche Anweisung giebt (Zweyter Theil)

boo Von eingemachten Fruͤchten 
VPomeranzen und Citronenschelffen feucht 
einzumachen. 
Schneidet von denen in vier Theile zerschnitte 
nen Pomeranzen⸗ oder Citronenscheiffen das Weiße 
wur ein wenig heraus, oder laßet selbige, wie sie an 
sich selbsten sind, so werden sie noch schoͤner 3 gießet 
in einen verglaßirten Hafen frisches Roͤhrenwasser 
daran, laßet sie zwey Tage lang darinnen liegen, 
Ind gebet ihnen etlichemahl ein frisches Wasse. 
Einige lassen sie zwar acht Tage, im Roͤhrenwasser 
liegen, allein es ist nicht noͤthig; laßet vielmehr be⸗ 
sagtes Wasfer in einem verglafirten andern Geschirr, 
oder stolli hten Hafen sieden , leget di⸗ Schelffen 
darein, und fledet selbige so lang darinnen, big sie 
ein wenig weich werden, man nehme die Probe 
mit einer Gabel, steche hinein, und so sich die Schelf⸗ 
sen gleich anspiessen lassen, so sind sie fertig. Neh⸗ 
met sie heraus, leget sie auf ein reines Tuch, oder 
hreitet selhige auf ein Sieb, und laßet sie wohl ver⸗ 
srocknenz alsdann kan man von dem Weißen, was 
gunnoch weichist, und gerue herab gehet, duf das 
subtileste ghschaben. Indbessen laͤutert so viel 
Zucker,als man meynet daß man darzu vonnoͤthen 
dabe, mit zerklopfften Eyerweiß und ein wenig 
Wasser, laßet den Zucker aufsseden, verfaumet und 
shetect ihan gbe5 dzoͤd lasset hu uers nicht gar udie 
einsseden, sondern nehmel den Zucker vom Feuer 
hinweg, und laßet ihn ein wenig erkalten. Indeß 
sen schlichtet die Pomeranzen. oder Citronenschelffen 
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