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Gesundheitswesen
Erbsen mit Dörrfleisch, am Freitag, den 9. März Brennsuppe und Scherrüben. Am 3. März
wurden für die abgegebenen 4084 Essen verbraucht: 80 W Pilze, 60 F Fett, 1100 W Erbsen,
10 W Zwiebeln, 309 W Dörrfleisch, 300 W Mehl und für 20 Suppengrün. Die Zubereitung
der 4138 Essen am 9. März erforderte 360 &cBrot, 450 Meq Mehl, 3000 W Scherrüben,
25 Wæ Nährhefe, 2 W eKümmel, 10 W Zwiebeln, 60 Wæœ Schmalz. Die Gesamtherstellungskosten
für eine Essensportion betrugen anfangs rund 44 . Der Abgabepreis zu 50 — für eine
Portion ließ sich nur dadurch halten, daß die Stadt auf die Verzinsung der Einrichtungskosten
aus den Betriebseinnahmen verzichtete. Eine reine Wohltätigkeitsanstalt ist die Massenspeisung
freilich schon deswegen nicht, weil sie sich aus ihren Einnahmen voll erhalten muß.
Die Zahlen über den Besuch der Volksspeisungsanstalt in den einzelnen Monaten
des Jahres 1917 erscheinen im Statistischen Jahrbuch für 1917/18.
Bei der Beschaffung der Lebensmittel wurde von dem Grundsatze aus—
gegangen, daß die im freien Handel erhältlichen Waren für sämtliche Küchen von der
Zentralleitung gekauft werden müssen, während der Kommunalverband für die Besucher der
Küchen nach Maßgabe der Kopfzahl einen entsprechenden Prozentsatz der überwiesenen
Verteilungswaren der Küchenverwaltung zu liefern hat und zwar unter Gleichstellung der
Volksspeisungseinrichtungen mit den Gastwirtschaften. Der Kommunalverband stellt
namentlich gewisse Spitzen von Lebensmitteln, die in der Menge zu gering sind, um an die
gesamte Bevölkerung verteilt werden zu können, zur Verfügung. Um vor UÜberraschungen
aus plötzlichen Störungen der Lebensmittelzufuhr geschützt zu sein, wurde in einem Zentral—
lager der Bedarf an Lebensmitteln für 4 Wochen und in jeder Küche der Vorrat für den
laufenden Betrieb 1 Woche auf Lager gehalten.
Die Bedienung der Saalgäste erfolgt durch Damen im
andern in Betrieb tätigen Personen dagegen sind bezaählte Kräfte.
XI. Gesundheitswesen.
1. Untersuchungsanstalt für Nahrungs- und Genußmittel. J
2. Uberwachung von Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen.
Zu beiden Abschnitten vergleiche das Statistische Jahrbuch der Stadt Nürnberg
für das Jahr 1917/18.
3. Schlacht- und Viehhof.
Der gesamte Verkehr mit Vieh und Fleisch stand im Jahr 1917 ausschließlich unter
der staatlichen uäd gemeindlichen Regelung. Der Verkehr mit Vieh erfolgte dabei durch die
im Vorjahre am Viehhofe errichtete Viehsammelstelle, der Verkehr mit Fleisch durch
die städtische Fleischverteilungsstelle.
Auf die von Reichs wegen ergangene, Anregung zur Einrichtung von Gefrier—
räumen in den Schlachthöfen hin wurde mit der Errichtung eines Vorkühlraumes mit
Kühlräumen, die gleichzeitig als Gefrierräume verwendet werden können, begonnen. Zur
Regelung des Verkehrs mit Wurstwaren wurde im Schlachthofe eine Wurstzentrale in
den Räumen der Großviehstallungen und der Großviehkuttlerei eingerichtet. In dieser
Wurstzentrale werden alle für die gesamten Gewerbebetriebe der Stadt (Metzger und Gast—
wirte) erforderlichen Wurstwaren hergestellt und an dieselben abgegeben. Zur weiteren
Erfassung der Abfallfette wurde auch für die Großkuttlerei eine Fettfanganlage errichtet