schränkt werden. Firmen, die solche Ersatzkräfte beschäftigen, lind deshalb auch
während der Vertragsdauer verpflichtet, stellungslose gelernte Gehilfen auf Ver—
langen des Tarifamts spätestens innerhalb 14 Tagen einzustellen und zu beschäftigen.
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dildungsfrist liegende Probezeit vorausfgehen. Die Entlohnung während der
Probezeit unterliegt der Vereinbarung der Vertragsparteien.
3. Die Ausbildungszeit beträgt 20 Wochen.
14. Fir die Entlohnung der Ersatzkräfte gelten nachstehende Vorschriften:
Vbei Ausbildung und Beschäftigung im Handsatz oder bei andern technischen
Gehilfendienstleistungen ist dem Lernenden während 13 Wochen eine Mindest—
entschädigung von 10, während weiterer 13 Wochen von 15A pro
Woche zu zahlen. Ein für den betreffenden Ort etwa bestehender Lokal—
zuschlag wird auf diese Lohnsumme hinzugerechuet.
d) im Maschinensatz:t während 13 Wochen 15M und Lokalzuschlag, während
weiterer 13 Wochen 22M und Lobkalzuschlag.
VRach beendeter Ausbildung muß in beiden Fällen nach den für Gehilfen
bestehenden tariflichen Bestimmungen entlohnt werden.
J) Bei Entlohnung der Ersatzkräfte und Anwendung der Altersklassen aus
den 88 4 und 51 des Tarifs dürfen die nach der Lohnklasse B zu enatlohnen—
den Ersatzkräfte nach beendeter Ausbildung und während der Dauer eines
Vierteljahres noch nach der Lohnklasse A entschädigt werden, dann nach
dohnklasse B. Die nach Lohnklasse O zu entlohnenden Ersatzkräfte dürfen
nach beendeter Ausbildung während der Dauer eines Vierteljahres nach
der Lohnklasse A, während eines weiteren Vierteljahrs nach der Lohn—
classe B entschädigt werden. Alsdann erfolgt die Entlohnung nach Lohn—
classe O.
Auf die vom Tarifausschusse für die Gehilfen beschlossenen Teuerungs-
zulagen haben die herangezogenen Ersatzkräfte keinen Anspruch, weil die
für dieselben geltenden Lohnsätze schon unter Berücksichtigung der verteuer—
ten Lebensbedingungen festgesetzt worden sind.
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Bis Ende 1957 waren in Deutschland 2840 ungelernte Personen für
Sehilfenarbeit verwendet und zwar weibliche Ersatzkräfte im
Handsatze 172), im Maschinensatz 454, an Druckmaschinen 414, in der
Stereotupie 50, im Korrelkturenlesen d, insgesamt 2654; männliche
Ersatzkräfte im Handsatze 2, im Maschinensatz 7, an Oruckmaschinen
53, in der Stereotupie 38, im Korrekturenlesen 2, insgesamt 102; weib—
lüche Ersatzkräfte zur Ausbildung im Hand- und Maschinensatz waren
eingestellt .4. In Nürnberg wurde bis Ende 1917 nur einer Firma ge—
stattet, zwei weibliche Personen an der Setzmaschine, und zwei Prinzipalen,
e eine Tochter im Handsatze auszubilden, während ungelernte männliche
Personen als Gehilfen nicht beschäftigt wurden.
Wie schon ausgeführt, war das erste Halbjahr 1914 ein wirtschaftlich
äußerst ungünstiges. Die mit Kriegsausbruch (2. August) einsetzenden Ver—
—X Organisationen geradezu vernichten
u wollen. Es setzte eine Arbeitslosigkeit ein, wie sie auch in Nürnberg
noch nicht zu verzeichnen war; vielfach war diese aber auch durch die Kopf⸗—
losigkeit und Furcht der Unternehmer verschuldet. Auch unser Beruf machte
keine Ausnahme. Bis zum 22. August 1914 waren bereits 188 Kollegen
am ort arbeitslos. 164 Kollegen zum Militär eingezogen, so daß noch un—
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