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Magistrat zu bestimmenden und öffentlich bekannt zu
machenden Tage in Kraft.
Genehmigt gemäß Art. 159 Ziff. 6 der Gemeinde—
ordnung für die Landestheile diesseits des Rheins durch
hohe Regierungs-Entschließung vom 7. Juli 1892.
Nürnberg, den 22. Juli 1892.
Stadtmagistrat.
Dr. Schuh.