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stammend für die tatsächlichen damaligen Verhältnisse
zu umfassend war.
Je weniger bedeutend und ergebnisreich i. a. die
unser Handwerk betreffenden Verlässe sind, um so mehr
müssen wir uns freuen über einen Ratsentscheid vom
30. VI. 1496 (540). Er behandelt die Möglichkeit die
stempfel zu machen aus den meisterstücken abzuthun.
Wir ahnen eine ähnliche Einrichtung, wie bei den
Plattnern, welche auf fünferlei Weise das Meisterrecht
erwerben konnten. Was die Meister veranlasste, selber
um diese Beschränkung ihrer Tätigkeit einzukommen,
lässt sich nicht angeben. Jedenfalls ein Beweis, dass
auch hier ein einzelner Meister nicht nur ein Stück
herstellen durfte. Ein Verlass vom 17. X. 1513 bezeugt
noch einmal, dass Panzer, aus den Werkstätten der
Salwirte hervorgehen im Gegensatz zu der Tätigkeit der
Plattner, die Harnischschmiede waren. Dass auch
dieser i. a. sehr deutlich eingehaltene Unterschied doch
manchmal (s. 0.) verwischt wurde, zeigt von neuem
die Unsicherheit der Namengebung auf unserm Gebiet.
Dass, wie oben schon angedeutet, man sich den
Verfall des Handwerks nicht allzu plötzlich. vorstellen
darf, ergibt auch noch ein Verlass vom Jahre 1536.
Er beweist, dass ein Nürnberger Meister von Otto
Heinrich, Herzog in Bayern und später Kurfürst von
der Pfalz, für drei Jahre von dem Rate erbeten worden
ist, offenbar doch, um für diesen Aufträge auszuführen,
Der Rat erfüllt die Bitte und entlässt den Meister aus
der Stadt, jedoch so, dass sein Bürgerrecht nicht erlischt,
und er Losung zahlen muss, und er erlaubt ihm, seinen
Wohnsitz in Neuburg zu nehmen (2218). Der Rat hat
auch sonst zeitweilig dem Herzog Handwerker über-
lassen. Auch hier dürfen politische Überlegungen hin-
sichtlich des Verhältnisses zu dem mächtigen Reichs-