Metadaten: Studien zur Nürnberger Waffenindustrie von 1450-1550

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stammend für die tatsächlichen damaligen Verhältnisse 
zu umfassend war. 
Je weniger bedeutend und ergebnisreich i. a. die 
unser Handwerk betreffenden Verlässe sind, um so mehr 
müssen wir uns freuen über einen Ratsentscheid vom 
30. VI. 1496 (540). Er behandelt die Möglichkeit die 
stempfel zu machen aus den meisterstücken abzuthun. 
Wir ahnen eine ähnliche Einrichtung, wie bei den 
Plattnern, welche auf fünferlei Weise das Meisterrecht 
erwerben konnten. Was die Meister veranlasste, selber 
um diese Beschränkung ihrer Tätigkeit einzukommen, 
lässt sich nicht angeben. Jedenfalls ein Beweis, dass 
auch hier ein einzelner Meister nicht nur ein Stück 
herstellen durfte. Ein Verlass vom 17. X. 1513 bezeugt 
noch einmal, dass Panzer, aus den Werkstätten der 
Salwirte hervorgehen im Gegensatz zu der Tätigkeit der 
Plattner, die Harnischschmiede waren. Dass auch 
dieser i. a. sehr deutlich eingehaltene Unterschied doch 
manchmal (s. 0.) verwischt wurde, zeigt von neuem 
die Unsicherheit der Namengebung auf unserm Gebiet. 
Dass, wie oben schon angedeutet, man sich den 
Verfall des Handwerks nicht allzu plötzlich. vorstellen 
darf, ergibt auch noch ein Verlass vom Jahre 1536. 
Er beweist, dass ein Nürnberger Meister von Otto 
Heinrich, Herzog in Bayern und später Kurfürst von 
der Pfalz, für drei Jahre von dem Rate erbeten worden 
ist, offenbar doch, um für diesen Aufträge auszuführen, 
Der Rat erfüllt die Bitte und entlässt den Meister aus 
der Stadt, jedoch so, dass sein Bürgerrecht nicht erlischt, 
und er Losung zahlen muss, und er erlaubt ihm, seinen 
Wohnsitz in Neuburg zu nehmen (2218). Der Rat hat 
auch sonst zeitweilig dem Herzog Handwerker über- 
lassen. Auch hier dürfen politische Überlegungen hin- 
sichtlich des Verhältnisses zu dem mächtigen Reichs-
	        
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