Inhalts-Verzeichnis.
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Artikel J.
Artikel II.
Artikel III.
Artikel IV.
Artikel V.
Artikel VI.
Artikel VII.
Artikel VIII
Artikel IX.
Seite
Allgemeine Erwägungen hinsichtlich der Errichtung eines
Netzes städtischer Regiestraßenbahnen .
Die Notwendigkeit der Aufstellung eines auch für die
Zukunft dienenden Programms neuer Straßenbahn⸗
inien, da das bestehende Straßenbahnnetz für die
erweiterten Verkehrsbedürfnisse nicht genügt
Falsche Konkurrenzbegriffe bei städtischen Straßenbahnen:.
— Mitbenützungsrecht. — Bedürfnis, städtische Regie—
inien zu einem Netze zu gruppieren. — Straßenbahn—
zesellschaftliche Machinalionen und von der Stadt
zebrachte Opfer.
Fehler des Magistrats, seines Referenten und der städtischen
Bauabteilung in der Beurteilung und Auffassung der
„iesigen Straßenbahnangelegenheiten .
Umsteigeverkehr zwischen dem alten und neuen Netz. —
Die für Nürnberg passende radial-transversal kombinierte
Straßenbahn-Betriebbart. — Situation und grund⸗
egende Gesichtspunkte für Projektierung eines neuen Netzes
kinleitende Worte zum Programm eines selbständigen
inabhängigen städtischen Regiestraßenbahnnetzes.
Betriebslinie J: „Seeleinsbühl, Jakobsstraße, Lichtenhof,
Luitpoldhain, Dutzendteich“
Frgänzung zur Betriebsgruppe J, insbesondere den
Rangierbahuhof betreffend. — Betriebsgruppe I1:
„Schmausenbuck, Thon“. — Ueberganssbillete, Ueber—
zangstarife und gegenseitige Ueberfahrten .
Nochmals Betriebsgruppe II. — Auflassung der äußeren
Laufergasse und Umgestaltung des Wöhrderthores als
Knotenpunkt
Betriebsgruppe III: die Linien, welche sich auf den
Nordostbahnhof, das Maxfeld, die Gärten h. d. Veste,
St. Johannis, Plärrer, Steinbühler Tunnel und Gibitzen—
hof ꝛc. beziehen