Metadaten: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1924/25 (1. April 1924 bis 31. März 1925) (1924/25 (1925))

Besondere Fürsorge und Wohlsahrtspflege. 
Das von der Landesstelle München für den Winter genehmigte Kontingent von 7500 
wurde unter Genehmigung des Stadtrates zur Durchführung folgender Speisungen ausgenützt: 
1. Sogenannte Quäkerspeisung mit 5000 Schulkindern, 
2. Kleinkinderspeisung in offenen und privaten Anstalten mit 800 Kindern, 
3. Speisung solcher Kleinkinder, die sich im Elternhaus befinden, durch Hinausgabe 
von Lebensmittelpaketen mit 600 Teilnehmern, 
Neuaufgenommene Speisung für Jugendliche von 14 bis 18 Jahren ebenfalls durch 
Lebensmittelpakete mit 600 Teilnehmern. 
Außerdem wurde eine Speisung für hoffende und stillende Mütter wiederum durch 
Hinausgabe von Lebensmittelpaketen durchgeführt, wozu die Landesstelle ein eigenes Kontin— 
gent von 600 genehmigte.“ 
Zuletzt sei die Milchfrühstücksspeisung für 600 ganz bedürftige Schulkinder erwähnt, die 
ganz auf eigene Rechnung der Stadt in 35 Schulhäusern früh vor Schulbeginn durchgeführt 
wurde. Hier wurde 1 Schoppen Milch und 2 frische Weckchen gereicht. 
Die Teilnehmerzahl bei der Quäkerspeisung während der 18wöchigen Winterspeisung 
»om 17. November 1924 bis 4. April 1925 betrug durchschnittlich täglich 4303. Kleinkinder 
wurden durchschnittlich täglich 506 gespeist. Für Schul- und Kleinkinder wurden zusammen 
während der 18 Wochen 524778 Mahlzeiten abgegeben. Die Kontingente der Kleinkinder-, 
Jugendlichen- und Mütterspeisung in Natura sowie das Kontingent der Milchfrühstücks— 
peisung waren dauernd ganz ausgenützt. Mit diesen zuletzt erwähnten Speisungen betrug 
die durchschnittliche Teilnehmerzahl täglich 7259, die Zahl der abgegebenen Portionen war 
726 378. Nach dem obenerwähnten Wochenküchenzettel waren pro Woche und Kind folgende 
Mengen von Lebensmitteln (in g) notwendig: 
Fett Kakao Milch Mehl Reis Zucker Corned-Beef Ochsenfleisch 
36 9 140 383 60 45 40 50 
Weißkraut Erbsmehl Eiernudeln gekörn. Fleischbrühe Maggi 
300 40 40 3 
Als städtischer Zuschuß zur Durchführung der Speisung für 2 Tage auf eigene 
Rechnung wurden vom Stadtrat 25000 Mark genehmigt. Der Speisebeitrag pro Woche 
detrug für das Kind im Sommer 12 6, ab 17. November 20 8. Die Speisung fand in 
22 Schulhäusern statt, während die Zubereitung der Speisen in der Zentralküche im Stadtpark 
und in 2 Nebenküchen, Bartholomäus- und Sperberschulhaus, erfolgte. 
IX. Gesundheitswesen. 
1. Städtisches Gesundheitsamt. 
Allgemeines. Der Wirkungskreis der Geschäftsstelle des Gesundheitsamtes wurde durch 
die Zuweisung neuer Geschäftsaufgaben, deren Erledigung bisher anderen städtischen Geschäfts— 
abteilungen oblag, erweitert. Es wurden dem Gesundheitsamt neu zugeteilt: Die Ausferti— 
gung von Gifterlaubnisscheinen und der Vollzug der Giftverordnung, ferner die Gesundheits— 
polizei in Bezug auf Gebäude und Ställe, Belästigung durch Rauch, Ruß, Gase und Unrat— 
lagerungen, sowie die Schließung von Brunnen, die gesundheitsschädliches Wasser liefern. Der 
Nahrungsmittelpolizeiabteilung des Gesundheitsamtes wurde die Behandlung der Milch— 
angelegenheiten (Erlaubnis zum Milchhandel, Einrichtung der Milchgeschäfte) zugewiesen. 
Gemeingefährliche Krankheiten. Solche traten nicht auf.
	        
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