Volltext: 1834-1884 (2. Band)

Feuerbachs Wandelbarkeit. 
malige Kurfürstin hatte ihre Residenz (Herzog-Maxburg) in München 
und war durch ihren fabelhaften Reichtum und Geiz zugleich berühmt. 
„Die Sage (so Vehse S. 208) ging in München sehr stark (S. 293 
heißt es sogar „eine in Bahern sehr festgewurzelte Sage“), daß der 
bekannte Kaspar Hauser ein nicht mik dem Grafen Arco er— 
zeugtes Kind der Kurfürstin-Erzherzogin gewesen sei.“ Ihre derbe 
Abfertigung einer Königlich-bayrischen Erkundigung nach der Wahr— 
heit dieses Gerüchts war damals zwar kurfähig, ist jetzt aber nicht 
mehr druckfähig. 
So wäre Kaspar Hauser am Ende sogar ein Urenkel Maria 
Theresias, der Großmutter der Gräfin Arco gewesen. 
Dem müßigen Klatsche nach stand er aber dem bayrischen 
Throne noch viel näher, eine Lösung des Kasparrätsels, mit welcher 
die Famg sich wenigstens nicht aus seinem Vaterlande und von seiner 
Sprache entfernte! Wir wissen nämlich schon, daß der Bürgermeister 
von Nürnberg auf seine Bitte um Mitteilung von noch so entfernten 
Spuren und Verdachtsgründen alle möglichen Denunziationen erhielt, 
die er dem Regierungspräsidenten von Mieg vorlegte. Dabei befand 
sich auch die Anzeige, K. H. wäre ein unehelicher Sohn des Königs 
Max J. Joseph von Bayern (1756— 1825). Darauf bezieht sich 
auch ein am 1. Dezember 1830 dem Stadtkommissär) in Nürnberg 
eingereichter Brief. 
„bayrische gränze, den 20. Oktober 1828 
Sie werden es mir nicht ungütig nehmen, daß ich Ihnen mit einigen 
paar Zeilen beschwerlich sein muß, aber es fordert mich sowohl die 
Pflicht meines Schwures auf, als auch meiner Vorschrift Ihnen 
) In einem Berichte vom 2. Dezember 1830 an die Kgl. Regierung heißt 
es: „Gestern abend zwischen 6 und 7 Uhr wurde vor der Thüre meines Hauses 
»on einem weiblichen Dienstboten, der von einer Verschickung zurückkam, der 
urschriftlich hier beiliegende anonyme Brief, vom 20. Oktober 1828 datiert, ge⸗ 
funden und von mir abends halb 9 Uhr bei meiner Nachhausekunft eröffnet. Der 
Inhalt betrifft den K. 5. und scheint auf eine Mystifikation angelegt zu sein. 
Ich halte jedoch in jeden Falle für Pflicht, dieses Produkt zur hohen Einsicht 
mit der Bitte vorzulegen, mich hochgefällig bescheiden zu wollen, ob solcher an das 
Kreis- und Stadtgericht dahier abgegeben werden soll.“ 
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