Objekt: Die Fürther Metallschlägerei

Dritter Abschnitt. Tafeln zur Geschichte des Stadthaushaltes. 813 
E. Erläuterungen zu Tafel XVIII und XIX. 
Tafel XVIIL verrechnet zum Jahre 1570 unter den scheinbaren Einnahmen 
in Rubrik b den aus der würzburgisch - bambergischen Kriegsschuld stammenden 
durchlaufenden Posten von 100000 fi, den Tafel XV unter den scheinbaren Aus- 
gaben berücksichtigt hat. Die in Rubrik d aufgeführten Anleihen entstammen in 
der Hauptsache dem Titel „Geld aufgenommen hie zu Nürnberg‘. Vereinzelt parti- 
zipieren daran aber auch die Titel: Geld zu Frankfurt aufgenommen, Geld zu Augs- 
burg aufgenommen, Pupillengeld aufgenommen. Die Einnahmen aus den sogenannten 
Amtsvorlehen sind dagegen im allgemeinen nicht mit einbegriffen, da sie ihrer Natur 
nach nicht zu den eigentlichen Anleihen gehören und auch in den Registern scharf 
von ihnen getrennt werden. Eine Ausnahme machen nur die 100 000 fl, die im 
Jahre 1763 als verzinsliches Darlehen bei den Ämtern aufgenommen, unter dem 
Titel „Kgl. preufs. Kontributionssteuer“ gebucht und wie der Rechnungsabschlufs 
zeigt, als Anleihe der städtischen Schuld zugeschrieben wurden. Die Losungeinnahme 
in Rubrik f ist aus dem Titel „Hinterstellige Losung“ und den nach den Erhebungs- 
;erminen unterschiedenen Titeln „Losung hie in Nürnberg‘“ berechnet. Diejenigen 
Losungen, welche im Original ausdrücklich als Kriegssteuern bezeichnet sind, 
bleiben der folgenden Tafel vorbehalten. Rubrik g giebt bis zum Jahre 1634 die 
Summe der Titel „Ungeld vom Wein‘ und „Ungeld vom Bier‘ an. Seit 1635 tritt 
zu beiden der Titel „Neuer Aufschlag auf Wein und Bier“ und von 1692 ab als 
vierter auch noch der Titel „Kriegsaufschlag des Getränkes‘ hinzu. 
Tafel XIX. Der Titel „Unschlittamt“, dessen Ertrag in Rubrik g dargestellt 
ist, wird 1707 mit dem Titel „Ochsenkauf‘“, der bis dahin in den Registern nur eine 
sehr untergeordnete Rolle spielt, in den Titel „Ochsen- und Unschlittamt‘“ zusammen- 
gezogen. — Unter f, g und h führen wir neben den Reinerträgen, welche die hier dar- 
gestellten Finanzämter abwerfen, der Übersicht halber zugleich auch die Zuschüsse 
auf, die sie in einzelnen Jahren erfordern. Als Ausgaben sind diese an der kleineren 
Schrift und dem vorgesetzten Minuszeichen erkennbaren Zahlen bereits in Tafel XVI unter 
der Rubrik f „Zuschufs zu den Ausgaben der Ämter in der Stadt‘ verrechnet. — Sub i 
bedeutet die Ablösung des Titels „Agiogewinn‘“ durch den Titel „Zugang‘ im Jahre 1633 
z.'T. eine nur scheinbare Veränderung, da auch die als Zugang gebuchten Einnahmen — 
von den Jahren 1638 bis 1646 abgesehen — meist aus Agiogewinn herrühren. — Die 
Rubriken k bis n benutzen wir seit dem Jahre 1707, in welchem die Titel Bauern- 
steuer, Quartier- und Reitersteuer, Quartal- oder Extrasteuer und Landungeld vom 
Bier in dem einen Titel „Landpflegeramt‘‘ aufgehen, zur übersichtlicheren Darstellung 
der Einnahmen aus dem Getreideamt, aus den Getreidebezügen der Kriegsstube, aus 
den Amtsvorlehen und aus dem Abrechnungsverhältnis, in.das die Stadt seit 1692 
zur fränkischen Kreiskasse gerät. Bis zu 1706 sind diese Einnahmen, soweit sie in 
den Registern begegnen, unter den „Besonderen Einnahmen“ der Rubrik q berück- 
sichtigt, und eben dorthin kehren seit 1753 die in der Folge nur noch ganz ver- 
einzelt erscheinenden Einnahmen aus den Kreiskassenabrechnungen wieder zurück, 
um Raum zur Darstellung der Losungschalkungsstrafen zu schaffen, die seit 1760 
einen ständigen Posten in den Registern bilden. Das Landungeld vom Wein (vgl. 0) 
führen wir von 1707 wegen seiner wachsenden Bedeutungslosigkeit nicht mehr ge- 
sondert auf. — Den Nachweis der unter q verrechneten „Besonderen Einnahmen‘, 
und was sonst noch zur Erläuterung des in dieser Tafel vereinigten Zahlenmaterials 
dienlich erscheint, lassen wir hier in Form chronologisch geordneter Zusätze folgen.
	        
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