Inhaltsverzeichnis: Die Brandenburgisch-Nürnbergische Kirchenvisitation und Kirchenordnung

270 Von Vorgerichten/ 
Schmalz. Gieß die Bruͤh von dem Vorhaͤß da— 
ran, streue zerriebenen Lebkuchen darein, wuͤrz 
es mit Naͤgelein und Zucker, gieß es uͤber das 
Vorhaͤß und laß es also noch eine gute Weile sie⸗ 
den, richts denn in eine Schuͤssel und streue wuͤrf— 
licht⸗ geschnittene Citronen⸗Schelfen darauf. 
Ein Vorhaͤß in einer Negeleins-Bruͤh. 
Nimm die voͤrdern Viertel von dem Haa— 
sen, laß sie etliche Tag in Eßig liegen, salz und 
— 
bruͤh sieden. Nach diesem streue geriebenes Ro— 
cken⸗Brod, ein wenig von einem dicken Pfeffer— 
Kuchen und Negelein darein, und laß es also mit 
einander daͤmpfen. Wirff, wann du es anrichten 
willt, ein Stuͤcklein Butter dazu und trags denn 
in einer Schuͤssel zu Tisch. 
Ein Vorhaͤß im Pfeffer. 
Siede das Vorhaͤß und mache den Pfeffer 
daruͤber, wie selbiger bey dem Wildpret beschrie⸗ 
ben wird. 
Ein Vorhaͤß im Pfeffer auf andere Art. 
Wasche es auf das schoͤnste aus, und setz es 
in einem schlechten Wein zum Feuer. Reib einen 
Pfeffer-⸗Kuchen, roͤste ihn im Schmalz: gieß 
denn die Bruͤh von dem Vorhaͤß in das Pfaͤnn⸗ 
lein, wuͤrze es mit Ingber, Pfeffer, Negelein 
und Zucker, schneide Limonien darein, gieb ihm 
mit etwas wenigs Eßig eine angenehme — 
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