Objekt: 1571-1618 (1633) (2. Band)

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nachfragen, ob sie ihne leiden mögen, und auff denselben fall 
ıime das bürgerrecht im Gostenhoff zusagen, auch mitt dem 
getroffenen hauskauff mitt David Schöll die ordnung halten. 
2470, [1611, XIII, 10 a] 2. März 1612: 
Martin Erdinger, goldschmidsgesellen, und Anna 
Flötnerin soll man beede ins loch gehen lassen und auff die ge- 
tribne unzucht und was sonst ihrenthalb am stattgericht vor- 
kummen, sonderlich das er, Erdinger, ungeachtet er der Flötnerin 
die ehe zugesagt, dannoch ein andre genummen und sich darüber 
wider an die Flötnerin gehengt, zu red halten. 
2471. [15 b] 4. März, [22 b] 7. März und [29 a| 10. März 
1612: 
Drei Ratsverlässe, denselben Gegenstand betreffend. 
2442. [1611, XIII, 25 a] 9. März 1612: 
In sachen Fridrich Helden‘) gegen Jobst Meuler, scheu- 
benzieher, ist auff herrn D. Olhafens und D. Burckhards bedencken 
befohlen, die instrumentirte zeugeverhör dem Meuler umb sein 
notturfft auch zuzustellen und alßdann ferner zu bedencken, wıe 
in disem stritt, das. vergulte und versilberte trottziehen 
betreffent, ein beschaid, in massen den 19. novembris anno 1610 
befohlen worden, zu verfaßen. Und weil dabey furkummen, das 
in einem gemachten ungeverlichen überschlag sich befunden, wann 
der Held seine arbeit die zeit über, so ime sein privilegium die- 
selbe zulest, wie bißhero geschehen, forttribe, das er über vier 
thonnen gelts an gold und silber darzu bedurffen werde, welchs 
doch alein zur hoffart angewendet und sonst ferner zu nichts 
nütz, ja entlich auff den mist geworffen werde, welchs dann als 
ein hochschedlich werck propter publicam utilitatem nitt zu ge- 
statten, wie dann dergleichen arbeit eben umb dieser ursach willen 
in Franckreich und Hispanien durchaus verpotten; item 
das er, Held, zu solcher. arbeit die. gute guldene und silberne 
grobe müntzsorten breche und [25 b| darzu gebrauche, sich auch 
1) Über Friedrich Hagelsheimer, Held genannt, den älteren dieses Namens, 
und zur Sache vgl. Jahrbuch der Kunstsammlungen des A, K. H. XIX Nr. 16796 
(vor dem 14. Februar 1608; ein an Kaiser Rudolph II. gerichtetes Gesuch Ha- 
gelsheimers um Bestätigung seines 1592 vom Nürnberger Rat erhaltenen Privilegs), 
16808 (19. März 1608: Kaiser Rudolph bestätigt das Privileg). Bd. XX Nr. 17152 
(1612: Kaiser Mathias verlängert das Privileg H’s »über ain kunstreiche guete 
silberne und silberne vergulte trattarbeit« auf weitere 15 Jahre). Vgl. ferner Ge- 
bert S. 83. H’s Grab auf dem Tohannisfriedhofe. Vgl. Trechsel S, 854. 
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