Objekt: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1920/21. (1. April 1920 bis 31. März 1921) (1920/21,1 (1921))

Soziale Fursorge 
Die Strafanträge gegen Sschwarzmieter zu stellen, ist ebenfalls Sache der Ver— 
gebungsabteilung und zwar nach Maßgabe der durch den Vergebungsausschuß zu treffenden 
Begutachtung. Solche Strafanträge kamen bisher im Monatsdurchschnitt etwa 15 vor. — 
Die Gliederung der Vergebungsabteilung ist von dem Gesichts— 
punkt aus getroffen, daß der starke Andrang der Wohnungssuchenden auf mehrere Schultern 
herteilt werden muß. Dementsprechend sind 4 Vergebungsleiter aufgestellt, die sich befassen 
nit den freiwerdenden Wohnungen in den Straßen A—F, G—AK, LAR, 8. Wohnungs- 
suchende, die sich nicht um eine be st im mte Wohnung bewerben, sondern nur allgemein, 
werden dem Vergebungsleiter zugeteilt, der die Straße ihrer jetzigen Unterkunft bearbeitet. 
Jeder Bergebungsleiter hat einen Hilfsarbeiter, der in erster Linie die Wünsche der Wohnungs⸗ 
uchenden anzuhören hat. Die Zusammenfassung der 4 Stellen besteht in dem Vergebungs— 
hauptleiter, welcher Vorstand der ganzen Vergebungsabteilung ist und zugleich die Oberleitung 
hat über die Vormerkungsabteilung und die Wohnungsanzeiger- und Tauschabteilung. 
Der Ausschuß für Bergebungfreiwerdender Wohnungen tagt 
wöchentlich regelmäßig zweimal und erhält hierbei von den 4 Bergebungsleitern die Vorschläge 
ür sämtliche Wohnungszuweisungen zur Genehmigung vorgetragen. Der Ausschuß setzt sich 
usammen aus einem berufsmäßigen Stadtrat, d. i. dem Wohnunsgsreferenten, 2 bürgerlichen 
Stadträten, von denen einer den Vorsitz führt, dem Vergebungshauptleiter und je einem Ver⸗ 
reter der Hausbesitzer, der Mieterschaft und der Organisation der Wohnungssuchenden. Stell⸗ 
ertreter des berufsmäßigen Stadtrats ist der Wohnungsamtsdirektor. Stimmberechtigt sind 
zur die Stadträte oder deren Stellpertreter. Die übrigen Mitalieder des Ausschusses gelten 
als Beisitzer. 
Der Ausschuß entscheidet auch auf Antrag der Bormerkungsabteilung in schwierigen 
Vormerkungsfällen. Im übrigen ist der Vergebungsausschuß ein Sonderausschuß des Wohnungs— 
amtes. Beschwerden gegen den Vergebungsausschuß gelangen deshalb zum Wohnungsaus⸗ 
schuß des Stadtrats Nürnberg. Wird gegen diesen wieder in Vergebungs- oder Vormerkungs— 
angelegenheiten Beschwerde geführt, so ist die Kreisregkerung, Kammer des Innern, zuständig. 
Die Abteilung führt eine Statistik über die monat hbiche Zahl der Mohnungs— 
zuweisungen, wobei unterschieden wird zwischen Zuweisung von freiwerden den 
Wohnungen und von Tauschwohnungen. Die ersteren wieder zerfallen in Voll— 
wohnungen und durch Rationierung gewonnene Teilwohnungen. 
Die monaͤtlichen Zuweisungsziffern schwankten für Teilwohnungen zwischen 20 und 30, für 
Vollwohnungen zwischen 150 und 210, für Tauschwohnungen zwischen 230 und 300. die gesamte 
Wohnungsziffer zwischen 400 und 500. 
Wohnungsanzeiger und Wohnungstausch. Diese Abteilung beschäftigt sich mit den 
Aufgaben der Wohnungsvermittlung, soweit sie nicht von der Vormerkungs- und Vergebungs— 
abteilung behandelt werden. 
So ist es vor allem der WMohnungsanzeiger, dessen Herausgabe dieser Ab— 
teilung zufällt. Er erscheint im 3. Jahrgang mit einer wöchentlichen Auflage von 1000 Exem— 
plaren, die jetzt zu 50 H das Stück verkauft werden. Er enthält in jeder Nummer durchschnittlich 
85 Angebote von möblierten Zimmern, 8 Angebote von Schlafstellen, 10 leere Zimmer und 
35 Geschäftsräume. Diese Anzeigen werden kostenlos aufgenommen, während für die weiterefi, 
auf Wohnungstausch sich beziehenden Anzeigen bei 4 maligem Einrücken 6 46 verlangt werden. 
Die durchschnittliche Zahl der Anzeigen für Tausch innerhalb Nürnberas beträat 210, die der 
Tauschgesuche von auswärts 90, nach auswärts 35. 
Die Aufnahme der Tauschgesuche von und nach auswärts wurde erst in dem Berichts⸗ 
jahr eingeführt. Sie hat sich sehr gut bewährt, weil sie insbesondere bei Beamtenversetzungen 
den Betreffenden eine schnellere Erlangung einer Wohnung ermöglicht, als das bei Zuweisung
	        
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