—62 —
Der freiwilligen Feuerwehr in Jeßnitz ist für ihre außerordent—
liche Thätigkeit beim Löschen des Brändes eine Gratifikation von
M. 60,0 gewährt worden.
Nr. 73 in der Provinz Preußen. Brand vom 4. Juni 1876.
Mahlmühle durch Wasserkraft von C. Pieske in Stocks—
mühle.
Der Brand ist durch Blitzschlag verursacht worden.
Die Entschädigung betrug M. 8046,10
Die Kosten beliefen sich auf M. 926
zusammen M. 8138,10
Nr. 74 im Großherzogthum Hessen. Brand vom 6. Juni 1876.
Mahlmühle durch Wasserkraft von A. Z. Bendheim Söhne
in Auerbach.
Der unbedeutende Brand ist wahrscheinlich durch Reibung der
Steine des Schälgangs hervorgerufen.
An Entschädigung wurden gezahlt M. 165,00
Die Kosten betrugen 26,4
zusammen M. 191,
Nr. 75 in der Rheinprovinz. Brand vom 14. Juni 1876.
Dampfmahlmühle von Pet. Jos. Ippen in Rheydt.
Ueber die Entstehungsursache des Brandes ist nichts ermittelt
worden. Mangels jeder anderen Erklärung nimmt man an, daß dem
Brande eine Unvorsichtigkeit der Arbeiter im Umgange mit Feuer oder
Licht zu Grunde liegt.
Der Beschädigte hat den Antrag gestellt, ihn vom Wiederaufbau
der abgebrannten Mühle an derselben Stelle zu entbinden und ihm
dagegen die Verwendung der Brandentschädigung zum Bau einer gleich—
artigen Mühle an einem andern Orte zu gestatten. Der Vorstand
des Verbandes hat diesem Gesuche entsprochen.
Nr. 76 in der Provinz Schleswig-Holstein. Brand vom 18. Juni
1876. Mahlmühle durch Wind- und Wasserkraft von
C. H. F. Schiller in Flörkendorf.
Die Entstehungsursache des Brandes, welcher einen Kathen zer—
stört hat, ist unermittelt geblieben.
Dem Damnifikaten ist auf seinen Antrag gestattet worden, den
neuen Kathen nicht an der alten Stelle, sondern etwa 20 Minuten
entfernt auf seinem landwirtschaftlichen Gehöft zu erbauen.
Die Entschädigung betrug M. 1755,00
Die Kosten beliefen sich auf „64,80
zusammen M. 1819,00
Hiermit schließen die Schäden der ersten beiden Jahre der laufen⸗
den Rechnungsperiode; seit dem 1. Juli d. J. sind bis heute noch
folgende Schäden zu verzeichnen gewesen;