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sie geduldt haben wollen, man woll aber dem Müllner befelhen
und zusprechen, das er sie leidenlich mit dem sylber halten soll,
und das gleich Meine Herren dem Matthes Carl das abtreiben
und sylberbrennen, doch allein für sie und so vil sie zu ihrem
handtwerckh bedürfftig sein werden, aber nitt in, sonder ausser-
halb dieser statt von wegen deß schädtlichen pleyrauchs, ferrer
gestatten und zulassen wollen. Solchs auch dem Carl also anzu-
zaigen und ihne wie den Müllner dazu pflicht thun und ihme
sagen zu lassen, das er allein mehr besagtem handtwerckh die
sylber abtreiben und brennen, auch, do er überige sylber haben
werd, das er dieselbig Meinen Herren anpieten, aber mit Capittel
und Peter Puffleren ‚nichts, so gemeiner statt schädtlich und nach-
teylig sein möcht, handtlen und furnemmen soll noch woll. Deß-
gleichen dem Capittel zu sagen, das Meine Herren gehabt haben
wollen, das er von dem auffkauffen und abtreiben der pagament-
sylber, so er auß- [61 b] wendig, sonderlich aber im Schweitzer-
landt, furhaben soll, abstehen woll. Item Paulußen Diet-
herren, weiln derselbig einen weg als den anderen im hauß
schmelzen thut, zu befehlen, mit solchem schmeltzen also umbzu-
gehen, das niemandten kein schaden darauß entstehen mug.
1315. [1593, XIII, 1 b] 22. März 1594:
Dem supplicirenden Heinrichen Hanen, bürgeren und
goldtschmiden hie, soll man von wegen seiner zu Ypps an
der Thonaw arrestirten cleinodien, die gepettene fürschrifft an die
rom. kays. Mt. in meliori forma mittheylen.
1316. [2b] Auff Johann Philippen von der Butt, goldt-
schmidtgesellen, possirers und contrafeters, suppli-
ciren und pitten, ihne neben einem anderen in die maisterstückh,
unangesehen er die schuldige und sonst gebreuchliche jahr nitt
alhie gearbeitet, sitzen zu lassen, soll man die geschwornen hier-
über hören und denselben dabey andeuten, das Meine Herren ihme
von wegen seiner kunst und weiln sie ihne selbsten zum possiren
gebrauchen, gern willfahren wolten, doch das es ihnen [3 a] sonsten
an ihren gesetzen und ordtnungen unschedtlich sein solt.
1317. [1593, XIII, 4 a] 23. März 1594:
Dem supplicirenden Claudi vom Creutz soll man die
begerte urkunden seiner ihme gethanen befreyhuüung über sein
arbeit und kunst der granatenrößlein wider Daviden Schöllen,
bürgeren zum Gostenhoff, ableinen und sagen, wann er, Schöll,