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gefeiert zwischen der Barfüßer- und der Fleischbrücke und man tanzte
sogar auf dem Eise. Höchst wunderlich ferner ging es auf einer Hochzeit
zu, die der Bettelherr Heinrich Deichsler im Jahre 1506 ausrichtete.
Der Bräutigam war Friedrich Schelm, der Schinder (Abdecker), die
Braut „ist gewesen der huntslaherin schwester“. Auf dem Kirchgang
gingen voran der Henker und sein Weib, des alten Henkers Weib,
der Löwe und seine Hausfrau, der Hundsschläger und sein Weib, die
zwei Totengräber zu St. Lorenzen und St. Sebald und sonst viele
Dirnen und Buben und „wenig frumer leut“. Dennoch fand bei dem
Mahle, das bei dem Hundsschläger gehalten wurde, ein „gar schoner
löblicher tantz“ statt, zu dem viele Leute aus der Stadt hinausgingen,
„zu sehen solchs löblichs wesen“·.
Für die Trachten, die bei einer Hochzeit im alten Nürnberg
gebräuchlich waren, sind wir für die ältere Zeit so gut wie gar nicht
unterrichtet. Erst das aus dem Jahre 1577 stammende sog. Weigel'sche
Trachtenbuch giebt uns darüber Kunde. Wir entnehmen diesem, daß
ein Bräutigam vom Geschlecht beim Kirchgang statt einer Kopfbedeckung
einen Kranz trug und daß ihm zur Seiten nicht die Braut, sondern
zwei gleichfalls bekränzte Knaben einhergingen. Die Braut von Ge—
schlecht wurde von zwei jungen Ratsherren geführt. Eine besondere
aur den patrizischen Familien gestattete Auszeichnung war es, daß sie
auf dem Haupte eine mit Perlen besetzte Krone trug, von der sie
später die ehrende Bezeichnung „Kronbraut“ führte.
Den geistlichen und weltlichen Sittenpredigern des Mittelalters
bot kaum irgend etwas reichere Nahrung zu ihren ewig wiederholten
Klagen über Hoffart und Hinausstreben über den Stand als der
naturgemäß mit zunehmendem Komfort des Lebens überall sich ein—
stellende Hang zu modischer Prachtentfaltung in Tracht und Kleidung.
Es läßt sich denken, daß der Nürnberger Rat gerade hier schon früh—
zeitig Vorsorge treffen zu müssen glaubte und daher bereits gegen Ende
des 14. Jahrhundert eine Kleiderordnung erließ, deren Vorschriften
sich ebenso gegen allen unnützen Aufwand wie gegen die Modethor—
heiten der Zeit richten. Den Männern werden „silberne“ Tücher von
Venedig, sowie mit gewissen Ausnahmen roter „Schetter“ (Steif⸗ oder
Glanzleinwand), desgleichen „zerhauene“ oder „zerschnittene“ Schuhe
oder Röcke, die damals Mode waren, zu tragen verboten. Ihre sil—
bernen Gürtel sollen nicht mehr als eine halbe Mark Silbers im
Preise betragen. Auch die Frisur wurde ihnen vorgeschrieben. Sie
sollen keine Scheitel tragen, sondern „Schöpfe, als man sie von Alter
her getragen hat“. Die Frauen sollen die Zöpfe nicht mit Gold oder
Silber, mit feinen Perlen oder Edelsteinen durchflechten. Ihre Schleier
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