Metadaten: Geschichte der Stadt Nürnberg von dem ersten urkundlichen Nachweis ihres Bestehens bis auf die neueste Zeit

— 612 — 
gefeiert zwischen der Barfüßer- und der Fleischbrücke und man tanzte 
sogar auf dem Eise. Höchst wunderlich ferner ging es auf einer Hochzeit 
zu, die der Bettelherr Heinrich Deichsler im Jahre 1506 ausrichtete. 
Der Bräutigam war Friedrich Schelm, der Schinder (Abdecker), die 
Braut „ist gewesen der huntslaherin schwester“. Auf dem Kirchgang 
gingen voran der Henker und sein Weib, des alten Henkers Weib, 
der Löwe und seine Hausfrau, der Hundsschläger und sein Weib, die 
zwei Totengräber zu St. Lorenzen und St. Sebald und sonst viele 
Dirnen und Buben und „wenig frumer leut“. Dennoch fand bei dem 
Mahle, das bei dem Hundsschläger gehalten wurde, ein „gar schoner 
löblicher tantz“ statt, zu dem viele Leute aus der Stadt hinausgingen, 
„zu sehen solchs löblichs wesen“·. 
Für die Trachten, die bei einer Hochzeit im alten Nürnberg 
gebräuchlich waren, sind wir für die ältere Zeit so gut wie gar nicht 
unterrichtet. Erst das aus dem Jahre 1577 stammende sog. Weigel'sche 
Trachtenbuch giebt uns darüber Kunde. Wir entnehmen diesem, daß 
ein Bräutigam vom Geschlecht beim Kirchgang statt einer Kopfbedeckung 
einen Kranz trug und daß ihm zur Seiten nicht die Braut, sondern 
zwei gleichfalls bekränzte Knaben einhergingen. Die Braut von Ge— 
schlecht wurde von zwei jungen Ratsherren geführt. Eine besondere 
aur den patrizischen Familien gestattete Auszeichnung war es, daß sie 
auf dem Haupte eine mit Perlen besetzte Krone trug, von der sie 
später die ehrende Bezeichnung „Kronbraut“ führte. 
Den geistlichen und weltlichen Sittenpredigern des Mittelalters 
bot kaum irgend etwas reichere Nahrung zu ihren ewig wiederholten 
Klagen über Hoffart und Hinausstreben über den Stand als der 
naturgemäß mit zunehmendem Komfort des Lebens überall sich ein— 
stellende Hang zu modischer Prachtentfaltung in Tracht und Kleidung. 
Es läßt sich denken, daß der Nürnberger Rat gerade hier schon früh— 
zeitig Vorsorge treffen zu müssen glaubte und daher bereits gegen Ende 
des 14. Jahrhundert eine Kleiderordnung erließ, deren Vorschriften 
sich ebenso gegen allen unnützen Aufwand wie gegen die Modethor— 
heiten der Zeit richten. Den Männern werden „silberne“ Tücher von 
Venedig, sowie mit gewissen Ausnahmen roter „Schetter“ (Steif⸗ oder 
Glanzleinwand), desgleichen „zerhauene“ oder „zerschnittene“ Schuhe 
oder Röcke, die damals Mode waren, zu tragen verboten. Ihre sil— 
bernen Gürtel sollen nicht mehr als eine halbe Mark Silbers im 
Preise betragen. Auch die Frisur wurde ihnen vorgeschrieben. Sie 
sollen keine Scheitel tragen, sondern „Schöpfe, als man sie von Alter 
her getragen hat“. Die Frauen sollen die Zöpfe nicht mit Gold oder 
Silber, mit feinen Perlen oder Edelsteinen durchflechten. Ihre Schleier 
pler 
gendo 
geint 
genel 
zu tu 
soh 
—V 
—R 
perl 
in d 
— 
pene 
de! 
huhn 
gung 
chu 
—R 
bchul 
Mänr 
sed 
samle 
PVott 
teufel 
nur 
Lüng 
hendt 
sen 
Män 
—X 
Kat 
wit 
heip 
bder 
ah 
Utlb 
gehr 
Sch 
um 
Hl⸗ 
9
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.