Metadaten: "Als Nürnberg freie Reichsstadt war"

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Fenstergitters und schäumt und flucht, doch dieselben 
widerstehen seiner riesigen Kraft und ein Gefühl der 
Ohnmacht überfällt ihn, welches er noch nie empfunden. 
Trotzdem glaubt er nicht, daß man ihn zum Tode 
verurtheilen werde, aber er fürchtet Schlimmeres: 
Ewiges Gefängniß. Diesen Gedanken kann sein an 
ungebundene Freiheit gewohnter Sinn nicht ertragen; 
er ist gewohnt, wie ein Vogel in der Luft zu leben, 
Unthätigkeit und Mangel an Licht muß ihn aufreiben. 
Aber doch steht ihm wenigstens die Hoffnung zur 
Seite, seine Genossen könnten Mittel und Wege finden, 
ihn zu befreien, vielleicht begnügt sich selbst der er— 
bitterte Rath mit dem Schwur der Urfehde, den er im 
Voraus nicht zu halten sich gelobt oder mit einem 
reichen Lösegelde. 
Um so unerwarteter kam es ihm daher, als sich 
bald darauf die schwere, eiserne Thür öffnete und der 
Rathsabgeordnete ihm das gefällte Urtheil überbrachte. 
Der erste Augenblick sah ihn bleich und schwach 
werden, aber es war nur ein Augenblick; er schämte 
sich, eine Schwachheit gezeigt zu haben, die seine 
Manneswürde entehrte. 
„Ich erkenne das Urtheil nicht an,“ sprach er 
mit ruhiger, fester Stimme; „der Rath der Stadt 
Nürnberg hat nicht das Recht, einen freien, schild— 
bürtigen Ritter des heiligen römischen Reiches zu 
richten.“ 
„Kraft kaiserlicher Privilegien sind wir dazu er— 
mächtigt,“ war die Antwort des Herrn Veit von Stark, 
„selbst wenn der römisch kaiserlichen Majestät gnädigst 
eingesetzter Schultheiß der Stadt Nürnberg das Urtheil 
nicht sanktionirt hätte, was jedoch geschehen ist.
	        
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