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diese füͤr eine volkreiche Stadt so wesentliche Aufgabe ernstlich in Angriff
zu nehmen.
„Die ersten 8 vorgeschlagenen Bauplätze waren:
ein Gemeindefeld neben dem Friedhof an der Nuͤrnberger Chaussee,
wogegen die Nähe des Friedhofes und der dadurch entstehende üble
Eindruck auf Kranke, noch mehr die erhöhte Gefahr bei ansteckenden
Krankheiten, dann die allgemeine Erhalation der Gräber geltend
gemacht wurde;
das sogenannte Rohrweger'sche Feld, ebenfalls an der Pegnitz ganz
isoliert an einem Birkenwald hinter der Nürnberger Chaussee, damals
5 Stunden vom Mittelpunkte der Stadt entfernt, wogegen die
Einrede zu großer Abgelegenheit für Arzte und Kranke, dann des
überdies teuren Platzankaufes geltend gemacht wurde.
Am 8. Februar 1827 entschied man sich endlich für den 402
laugen und 200 tiefen Gemeindefeldplatz an der Schwabacherstraße neben
der Lachner'schen Drahtfabrik, und am 26. Februar 1827 fand dieses
Projekt auch die Kuratelgenehmigung.
Der am 30. April 1827 von dem Kreisbaurat Keim in Ansbach
gefertigte Bauplan wurde am 14. April 1828 genehmigt, und weil dieses
Gebaͤude 3 Zwecken, naͤmlich der Kranken- und Armenpflege, dann einer
allgemeinen Beschäftigungsanstalt dienen sollte — welche Komulation mit
Recht vom medizinischen Standpunkte aus mißbilligt wurde — stieg der
Kostenpunkt auf 49,836 fl., der sich jedoch im Abgebot der Werkleute auf
42,387 fl. minderte.
Die Mittel hiezu sollten entuommen werden mit
28,087 fl. bisher verzinslich angelegten Fundierungskapital;
6000 fl. Beitrag der Lokalwohlthätigkeitsstiftung;
9000 f. Erlos aus dem Verkaufe des alten Spitals samt Garten und
Wiese;
43,087 fl. in Summa.
Nicht ohne Interesse sind die ersten Gegenerinuerungen der Ärzte
uͤber den so freudig allgemein begrüßten Bauplan des neuen Gebäudes:
1) man tadelte die Verbindung der Z verschiedenen Zwecke in einem
Hause, namentlich jenen der Armenbeschaͤftigung;
daß statt 60 nur 55 Bettstellen, und diese wieder in 2 Zimmern
des Erdgeschosfses und in 7 Zimmern des obern Stockes unter⸗
gebracht werden sollen;
daß fast fuͤr jedes Zimmer 6—8 Kranke bestimmt, kleinere Zimmer
für Patienten mit ansteckenden Krankheiten beiderlei Geschlechts gar
nicht vorhanden, und nvicht wenigstens fuͤr 6 kleinere Zimmer mit
je 2 Betten gesorgt sei;
4) daß fuͤr Kranke und Pfrundner in einer Küche gekocht werde;
5) für die Wohnung eines eigenen, staͤndig im Hause wohnenden Unter⸗
arzt oder Chirurgen Raäͤumlichkeiten gar nicht bestehen;
ein Aufbewahrungslokal für Krankenhausfournituren und Geräte,
dann Effekten der Krauken gänzlich mangle.
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