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sie sich eigenmächtig nicht einlassen, darum beriefen sie sich
wiederholt auf ihren Ordinarius, und den Ausspruch der ge—
nannten Universitäten, dem wollten sie nachkommen.
Dieser Zeitpunkt nun kann als der betrachtet werden, von
welchem an die Einführung der Reformation in Nürnberg zu
zählen ist, denn wenn auch dem Rath eine friedliche Ausgleich—
ung zwischen den Predigern beider Parteien willkommen ge—
wesen wäre, so beschloß er doch Angesichts der Unmöglichkeit
einer solchen, auf dem beschrittnen Wege muthig und besonnen
fort zu gehen. Den Gliedern der genannten drei geistlichen Orden
wurde das Predigen und das Abhören der Beichte verboten,
die Curation der beiden Nonnenklöster zu St. Catharina
und St. Clara abgenommen, und auch in diese evangelische
Prediger verordnet. Der Carmeliter Prior Dr. Andreas
Stoß wurde aus der Stadt verwiesen, und dem Guardian
der Barfüßer nur erlaubt, seinem Convente bei versperrten
Thüren zu predigen. Ueberhaupt wurde den sechs Manns—
klöstern, so wie auch den Priestern des deutschen Ordens
bei St. Jacob angezeigt, daß sie sich in Zukunft mit Singen
und Beten in ihren Klöstern den beiden Pfarrkirchen gleich
halten sollten; hierzu wolle sie der Rath allerdings nicht
zwingen, doch müsse alles bisher gebräuchliche Kirchenge—
präng und die Messe aufhören, und als ein Prediger- und
ein Barfüßermönch dieser Verbote halber gegen den Rath
predigten, wurde ihnen auferlegt, binnen zwei Tagen die
Stadt zu verlassen; den Metzgern wurde erlaubt in der
Fasten Dinstags und Samstags öffentlich feil zu haben,
und die Abschaffung aller päpstlichen Feiertage, so nur durch
Menschen geboten und aufgerichtet, durchgeführt; die drei
hohen Feste, Weihnachten, Ostern und Pfingsten, jedes zwei
Tage, Christi Himmelfahrt, Mariä Verkündigung, Lichtmeß
und Heimsuchung, Johannis des Täufers und aller Apostel
Feiertage wurden beibehalten. In einer Schrift setzte der
Rath die Gründe seiner Handlungsweise auseinander, und