fullscreen: Himmels-Post/ und Lebens-Kost

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sie sich eigenmächtig nicht einlassen, darum beriefen sie sich 
wiederholt auf ihren Ordinarius, und den Ausspruch der ge— 
nannten Universitäten, dem wollten sie nachkommen. 
Dieser Zeitpunkt nun kann als der betrachtet werden, von 
welchem an die Einführung der Reformation in Nürnberg zu 
zählen ist, denn wenn auch dem Rath eine friedliche Ausgleich— 
ung zwischen den Predigern beider Parteien willkommen ge— 
wesen wäre, so beschloß er doch Angesichts der Unmöglichkeit 
einer solchen, auf dem beschrittnen Wege muthig und besonnen 
fort zu gehen. Den Gliedern der genannten drei geistlichen Orden 
wurde das Predigen und das Abhören der Beichte verboten, 
die Curation der beiden Nonnenklöster zu St. Catharina 
und St. Clara abgenommen, und auch in diese evangelische 
Prediger verordnet. Der Carmeliter Prior Dr. Andreas 
Stoß wurde aus der Stadt verwiesen, und dem Guardian 
der Barfüßer nur erlaubt, seinem Convente bei versperrten 
Thüren zu predigen. Ueberhaupt wurde den sechs Manns— 
klöstern, so wie auch den Priestern des deutschen Ordens 
bei St. Jacob angezeigt, daß sie sich in Zukunft mit Singen 
und Beten in ihren Klöstern den beiden Pfarrkirchen gleich 
halten sollten; hierzu wolle sie der Rath allerdings nicht 
zwingen, doch müsse alles bisher gebräuchliche Kirchenge— 
präng und die Messe aufhören, und als ein Prediger- und 
ein Barfüßermönch dieser Verbote halber gegen den Rath 
predigten, wurde ihnen auferlegt, binnen zwei Tagen die 
Stadt zu verlassen; den Metzgern wurde erlaubt in der 
Fasten Dinstags und Samstags öffentlich feil zu haben, 
und die Abschaffung aller päpstlichen Feiertage, so nur durch 
Menschen geboten und aufgerichtet, durchgeführt; die drei 
hohen Feste, Weihnachten, Ostern und Pfingsten, jedes zwei 
Tage, Christi Himmelfahrt, Mariä Verkündigung, Lichtmeß 
und Heimsuchung, Johannis des Täufers und aller Apostel 
Feiertage wurden beibehalten. In einer Schrift setzte der 
Rath die Gründe seiner Handlungsweise auseinander, und
	        
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