Metadaten: 1571-1618 (1633) (2. Band)

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fordern unnd von inen zu hören, was €s für ein gelegenhait mit 
irem handwerck hab, ob sie sich damit all erneeren können, unnd 
ob sie nicht wissen, was der innhalt deren gesetz und ordnung 
seien, welche die rom. kays. Mt., unser allergnedigister herr, den 
malern zu Prag, auch in deren erblichen fürstenthumben und 
andern furnemen stetten allergnedigist geben und verliehen haben 
sollen; widerpringen und alsdann rethig werden, ob dem rath zu 
Prag umb mittailung solcher gesetz unnd ordnung zu schreiben, 
5der was den malern sonsten zu sagen sein möchte. 
1257. [1593, III, 2. Abt. 6 a] 4. Juli 1593: 
Das von den verordtneten ruegsherren gestelt schreiben der 
hieigen goldtschmidt ordtnung halben, deren abschrifft herr 
Neidthartt, bischoff zu Bamberg, begert, soll man also 
an hochgedachten fürsten abgehen lassen. 
1258. [1593, IV, 2. Abt. 1 a] 12. Juli 1593: 
Auff Dieterichen Holdermans, goldtschmidts, 
suppliciren soll man Bernhardten Forsten, auch goldt- 
schmiden, und sein weib nochmaln citiren, das sie innerhalb 
vier wochen nach überantworttung solcher citation eintweder den 
Holderman befridigen oder alhie vor dem jüngeren herren bürger- 
maister erscheinen und beschaidts gewerttig sein und ungehorsam 
nit aussen bleiben sollen. 
12359. [1593, IV, 11 bj] 17. Juli 1593: 
Der statt Glattau widerantworttlich schreiben wegen ihres 
bürgers Hanßen Kareschen, welcher herren Paulußen Dulner 
mit schulden verhafft, soll man gedachtem herrn Dulner, als dem 
ein fürschrifft dieser schulden halben mitgetheylt worden, furhalten. 
12690. [1593, IV, 2. Abt. 4 b] 21. Juli 1593: 
Reinier Volckhardten und Florian von der Pruckh 
soll man uff ihr abermals suppliciren und pitten ein fürschrifft 
an herren Rudolphen den anderen, erwölten römischen 
kayser, wider ihren dochterman und schwager Jobst Kroyen und 
desselben hausfrauen, in meliori forma mitheylen. 
1261. [1593, IV, 24 a] 23. Juli 1593: 
Auf herren Sigißmundi des dritten, königsin Poln 
und Schweden, schreiben und begeren, ihrer kon. Wlirden] 
2000 marckh silber zu verferttigung etlicher gefeß, so sie alhie 
bey den goldschmiden durch Hanßen Haßen, bürgern hie, 
124 b]: bestellen lassen, furzuleihen, soll man nitt allein gedachten
	        
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