Inhaltsverzeichnis: Von 1520-1534 ([2. Band])

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dahin gestellt sein, bei der erkannten Wahrheit zu bleiben und 
ihre befohlenen Unterthanen getreulich zu weisen, durch keinen 
Vorteil oder Nachteil sich beeinflussen zu lassen, denn Wahrheit 
ist Wahrheit, Lüge ist Lüge und dazwischen kein Mittel 2). 
Ungeduldig warteten die Städte auf Beantwortung ihrer 
Eingabe; daher war es ihnen unangenehm, dass auf Bitten 
Ferdinands am 30. beschlossen wurde, vor allem die Türkenfrage 
zu behandeln. Sie setzten sogleich eine Schrift auf des Inhalts, 
dass sie ohne das Zugeständnis ihrer Session in den Ausschüssen 
und vor Beantwortung ihrer Eingabe, über andere Sachen nicht 
verhandeln könnten. Allein vor der Übergabe dieser Schrift 
wurde ihnen mitgeteilt, dass ein Ausschuss gebildet werden 
xürde, an dem sie teil haben sollten. 
{n der That wurde ein Ausschuss für Religionsangelegenheiten 
zebildet, Kress und Sturm vertraten die Städte in demselben. 
Ein churfürstliches Gutachten war auf die gravamina von Worms 
begründet, durch welches die Kirche selbst nicht angegriffen 
wurde. 
Die Städte hatten infolge der erwähnten fürstlichen Auf- 
forderung eine Beschwerdeschrift verfasst, welche die Nürnberger 
gedruckten Beschwerdeartikel zur Grundlage hatte. Der Rat von 
Nürnberg brauchte seinen Gesandten kein Gutachten zugehen zu 
lassen. Die Schrift war eine Vertheidigung der eignen Religions- 
änderungen ®. Sie wurde Philipp vorgelegt. Aber bevor sie der 
Ausschuss erhielt, trat ein unerwartetes Ereignis ein; am 
1. August wurde die Nebeninstruktion Karls V. für den Reichs- 
tag verlesen, welche befahl, dass bis zu seiner Ankunft in 
Religionssachen nichts beschlossen werden sollte. Für den Fall, 
dass der Reichstag den Versuch von 1524 erneuern würde, die 
celigiöse Irrung auf eigene Hand beizulegen, hatte der Kaiser 
seinen Commissaren dieses Schriftstück mitgegeben. Anfangs 
arregte dieser Schritt Bestürzung. Der Rat von Nürnberg 
konnte noch am 6. seinen Gesandten keine Instruktion geben, 
wiewohl er die Verlegenheit derselben begriff3). Aber die Ent- 
schlossenheit der städtischen Gesandten hatte sich bereits zum 
Widerspruch entschieden. Sie erkannten zuerst, dass die Da- 
tierung der Nebeninstruktion während einer ganz andern poli- 
tischen Lage Karls stattgefunden hatte. Sie verfassten eine 
Entgegnung“*) auf die Nebeninstruktion und reichten sie am 
4. August samt ihrer Beschwerde 5) ein. Man versicherte ın 
ı) 28. Juli, der Rat an die Gesandten, Bb. 105. Egelhaaf, deutsche 
Geschichte im 16. Jahrh. I, S. 654. 2) 2. August, der Rat an die 
Gesandten, Bb. 105. 2) 6. August, der Rat an die Gesandten, Bb. 105. 
t) Friedensburg, Beilage XI 5) Friedensburg, Beilage X. Kappes. 
zleine Nachlese, II. S. 689. 
iudewir. Die Politik Nürnbergs
	        
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