Volltext: Die Entstehung des deutschen Handelsgerichts

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Dritte Abteilung. 
Die weitere Entwickelung bis zur Banko-Ordnung 
von 162921. 
S 16. Die Entitehung einer Bertretung des Kaufmannsitandes, 
Wir Haben gefehen, wie in Jtalien, Spanien, Frankreich, 
England, den nordifden Reihen und den Niederlanden die 
Entwicelung der Kaufmännifdhen Gerichtsbarkeit in engem Anfhluß an 
die Organijationen des Kaufmannsftandes (Innungen, faufmännifchen 
Konfjuln, privilegierten Meßbvereiniqgungen , Hanjen, Kollegien) fidh 
vollzieht, und wie von der Doktrin") die Handelsgeridht8bharkeit 
geradezu davon abgeleitet wird, daß die Kollegien daZ Recht eigener 
Gerichtsbarkeit Hatten. In Nürnberg Hatte der Kat die Privilegien 
für die Kaufleute als foldhe erlangt, ftädtifjdhe und Handelsinterefjen 
felen im Anfange vielfach zufammen. Nach der eingetretenen 
Differenzierung der Berufszweige mußte aber die Entwicelung einen 
ganz andern Gang nehmen, wenn eine Vertretung des Kaufmanns» 
itandes vorhanden war, welche die Aufrecdhterhaltung und Erweite- 
rung der Handelsvorrechte al? ihre Aufgabe Letrachtete und zugleich 
in ihrem Kreife die verftändigen Männer darbot, weldGe amt ge 
jickteften find, die Gebrechen der Kaufleute zu entfcheiden. 
Bereit im Jahre 1508 unter]Ohied der Rat, wie wir erzählt 
Haben, daß der Kaifer fich an die einzelnen und nidht an die „ge 
meinen Kaufleute“ ?) gewandt Habe; e& mußte alfo doch wohl bereits 
eine Stelle damals gegeben haben, weldde man @; Bertreter des 
Raufmannsjtandes angehen konnte, Den „gemeinen Kaufleuten“ in 
Nürnberg entfpräche der „meene Kopmann“ in Hamburg, wo die 
Bereinigung der Großkaufleute um die damalige Zeit fo hieß ?), 
ferner „der gemeine Kaufmann“ in Wisby al? Vereinigung der 
dorthin Handelnden Kaufleute*), bei der Hanfa 2c. Diefe Ber 
einigungen entjtanden meift auZ den gemeinjhaftlidhen Reifen der 
Kaufleute, von denen an anderem Orte gefprodhen wurde, und 
hatten einen Landamannihaftlihen Charakter. DasZ änderte fi, 
') Endemann, Beiträge in Zeitfhr. }. Handelsr. Bd. V S. 355. 
2) S. oben S. 56. 
°) Kirdenpauer, Die alte Börfe, ihre Gründung und ihre Borfteher. 
Hamburg 1841 S, 9. 
4) Hegel a. a. OD. Bd. I S. 309.
	        
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