Volltext: Sammelhandschrift – Nürnberg, STN, Cent. VI, 52

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Schulen 
Seit September 1914 sind verschiedenen Vereinen, die ihre Turnhallen als Lazarette 
überlassen mußten, städtische Turnhallen gegen Erstattung der Kosten für Beheizung, Reini— 
gung und Beleuchtung überlassen worden. 
Wegen Benutzung der Schulhäuser zur Abhaltung öffentlicher Wahlen, zu den Imp⸗ 
fungen und zu sonstigen gemeindlichen Zwecken, wie auch für Vereinszwecke siehe Verwaltungs— 
bericht 1909 S. 417 und 1910 S. 336. 
Die Mietanschläge für die Volksschulgebäude betrugen 1913 und 1914 für städtische 
Gebäude 969 410 1013 532 A, für Stiftungsgebäude 3750 3625 Ab. für Privatgebäude 
832 2242 MA, im ganzen also 973992 1019 399 
Außer diesen Schulgebäuden waren noch vorhanden für die 
1913 1914 1913 1914 
Knabenfortbildungsschlule. . 2 2Gebäude mit einem Mietanschlag von 12700 127004 
öheren Mädchenschulenn. 
hö 3 6 8 41360 41740, 
Bauschule.. . . . .2 2 J —W „13235 13235, 
Musikschule. 22 .. „78610 7610, 
Handelsschulef. Mädchen . .1 1 1460 30100, 
Es sind demnach vorhanden, einschließlich der Baracken und einzelstehenden Turnhallen, 
115120 städtische Schulgebäude mit einem Gesamtmietanschlage zu 1045775 1118917 . 
Schulhausmeister. Über die neuerlassene Dienstanweisung für die Hausmeister an 
den städtischen Schulen in Nürnberg vom 18. März 1911 siehe Verwaltungsbericht 1911 
S. 386ff. Der 8 14 Absatz 3 dieser Dienstanweisung erhielt durch Beschlüsse der städtischen 
Kollegien vom 6. und 17. Februar 1914 folgende Fassung. 
Für Bedienung der Schulbrausebäder ferner: 
200 M bei Benutzung durch 15 oder weniger Schulklassen 700.Æ bei Benutzung durch 36—40 Schulklassen 
300,, 16-20 Schulklassen 800,, 4145 
400 21-25 900. 46-60 
500 * 26-380 1000.. 51-60 
6000 31-35 F 
Ferner wurde durch Beschlüsse der städtischen Kollegien vom 16. und 27. Auaust 1912 
dem S 14 als Absatz 4 angefügt: 
Hierzu kommen 100/0 Zuschlag mit Aufrundung für Hausmeister inn Hauptamt. 150/0 Zuschlag mit 
Aufrundung für solche im Nebenamt. 
Die Dienstaufwandsentschädigung für jene Schulhausmeister, deren Schulhäuser als 
Reservelazarette oder Massenquartiere benutzt werden, regelte der Stadtmagistrat durch 
Gesamtbeschluß vom 18. Dezember 1914 wie folak. 
Vom 1. Dezember 1914 an wird den in Betracht kommenden Hausmeistern auf die 
Dauer der Benutzung der Schulhäuser durch die Militärbehörden 
a) eine Aufwandsentschädigung von jährlich 70000 für1 Maagd a2ꝛu dem jeweiligen Grund— 
gehalte nach der Gehaltsordnung, 
p) eine Entschädigung für die Bedienung der Brausebäder und zwar von 300 M in Schul-— 
häusern, welche als Reservelazaärette dienen, und von 400 M in Schulhäusern, welche 
als Massenquartiere Verwendung finden, gewährt. An den schon vor dem 1. Dezember 
1914 bezahlten Dienstaufwandsentschädigungen tritt eine nachträaliche Anderung nicht 
mehr ein. 
Durch Beschlüsse der städtischen Kollegien vom 15. und 19. Mai 1914 wurde der 
Hausmeister des am 9. November 1914 in Betrieb genommenen Schulhausneubaues an der
	        
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