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Sphäre einer Elementarschule herab. In keinem Falle könnte der Vor—⸗
trag in den Realgegenständen, wenn er für die Gewerbschüler nicht
unfruchtbar sein soll, aus dem hoͤheren Gesichtspunkt gegeben werden,
den das Studium der alten Sprachen und der Klassiker voraussetzt
und notwendig macht; und es würde daher der Zusammenhang und
die Wechselwirkung der ersteren mit den letzteren und die daraus her⸗
vorgehende Einheit des Gesamtunterrichts verloren gehen.“
„Ferner ist vorauszusehen, daß es auch dem kräftigsten Lehrer
sehr schwer, ja sogar unmöglich sein würde, die Schuldisziplin einer
aus 60-65 Schülern bestehenden Klasse von 12 14jährigen Gewerb—
schülern, 14—17jährigen Gymnasialschülern und 16—20jährigen Ge—
werbelehrlingen und Gesellen, die nicht bloß an Alter, sondern noch
mehr an Bildung, Sitten und Gewohnheiten von einander verschieden
sind, aufrecht zu erhalten. Der Geist und Charakter der hoͤheren
Studienanstalten würde durch die Vereinigung solch heterogener Ele—
mente unfehlbar dem Verderben entgegengeführt.“
„Überdies steht das in der Ministerialinstruktion den Gymnasien
Hriebene Maß des Unterrichts in den Realgegenständen von
24 468 Stunden wöͤchentlich in Widerspruch mit der von Sr. Majestät
Aerhöchst unmittelbar durch das Publikationspatent vom 18. März
1830 genehmigten Ordnung der lateinischen Schulen und Gymnasien,
worin für diese Gegenstände wöchentlich nur 72—28 Stunden festgesetzt
sind.“
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„Diese Verdoppelung des Unterrichts in den Realgegenständen des
Gymnasiums würde eine wesentliche und in das höhere Studienwesen
tiefeingreifende Abänderung jener Ordnung und des in derselben vor—
geschriebenen Lektionsplanes zur Folge haben, welche in der allerhöchsten
Verordnung vom 16. Febrnar 1838 nicht beabsichtigt zu sein scheint.“
—— „Die-Direllion ist zwar nicht berufen, als Verteidiger der Inte⸗
zrität der Studienanstalten und ihres Lehrplanes aufzutreten, aber da
odie neu zu bildende Gewerbschule zugleich mit in das Verderben, wo—
mit jene durch die beabsichtigte Kombinierung bedroht sind, hinein—
gezogen werden würde, so sieht sie sich verpflichtet, ihre gerechten
Besorgnisse hierüber auszusprechen, indem sie es den K. Studienrektora—
ten überläßt, die Gründe dieser Besorgnisse näher zu entwickeln und
darzulegen.“
„Was die hiesige höhere Bürgerschule betrifft, so enthält dieselbe
in ihren 2 unteren Kursen 19 Schüler, welche das zur Aufnahme in
die Gewerbschule vorgeschriebene Alter von 12 Jahren noch nicht er—
reicht haben.“