Metadaten: 1828-1833 (1. Band)

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kirche. Wir haben gesehen, obgleich die alte Vettel in die Welt 
hineinlog, wie und was sie wollte, sie doch nicht einmal eine Phan— 
tafieverbindung der Hauptpersonen Wessenig, Fürstin Niemand und 
Stanhope zustande zu bringen gewußt hat. Und doch haben die 
Hauserianer (das Prädikat würde zweifellos zu einer Injurienklage 
berechtigen) seit diesem Toll- und Zuchthausprodukt wie Detektives 
Stanhopes Reisen, Gasthöfe und Kreditbriefe ausgekundschaftet! Die 
unbelegte Behauptung eines Wurstblattes, die Stanhope doch nur 
als einen englischen Sonderling kennzeichnen sollte, wird bei 
der unsauberen C. W. Gr. v. A. so umgefälscht: „Hätte Lord Stan⸗ 
hope in England ein so großes Vermögen, so brauchte er nicht in 
Deutschland Gesangbücher herauszugeben, um sich Geld zu ver— 
dienen.“i) Und als in unserem Decennium ein „Ehrenmann“ sich 
an Kaspar Hauser ein paar Batzen verdienen wollte, beschmierte er 
eine Schweizerzeitung mit den Gaunerlügen: „Blätter, so () die 
Sachsenzeitung, deuteten auf die geheimnisvollen Reisen und den 
Umgang mit verdächtigen oder unbekannten Personen hin (was hier 
wieder frisch hinzugelogen wird) und hoben ganz besonders die 
Vermögensverhältnisse Stanhopes hervor, welche ihm nicht gestatteten, 
außer der eigenen Familie auch noch einen Adoptivsohn zu unter— 
halten (stammt aus keiner Zeitung!). Man erfuhr auch allmählich, 
daß Stanhope im Solde () einer Bibel- und englischen Missions— 
gesellschaft stehe, damit er Traktätchen verbreitete, um damit einen 
Teil seines Lebensunterhaltes zu bestreiten.“ Der 
Mensch, der diese Ingredienzien aus Karolinens Nachtgeschirr aufge— 
fischt und seinen Lesern als Hauserpudding serviert hat, will „Ritt— 
meister a. D.“ sein und in der päpstlichen Armee gedient haben. 
Seine Anschauung, daß ein Vetter des Ministers Pitt seinen Lebens— 
unterhalt aus der Verbreitung von Traktätchen schöpfen könnte, ver— 
rät allerdings den Bildungsgrad eines Zuaven oder vielmehr eines 
Turkos.i) Bei Daumer (1873) kann man ein erbauliches Kapitel 
lesen: Die Gräfin von Albersdorf, ihr Verhältnis zu Stanhope, ihr 
19. Vgl. oben S. 241 Anm. Ich finde in unserer hymnologischen Sammlung 
zwei Quartbände „Schatz des evangelischen Kirchengesangs von G. Freiherrn von 
Tucher“ (Leipzig 1848), Vorwürfe der Kasparleute darüber finde ich aber nirgends.
	        
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